Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln tierischer Herkunft

Pflanzenschutzmittel werden eingesetzt, um Kulturen vor und nach der Ernte vor Schädlingsbefall und Krankheiten zu schützen. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln reichern sich auch bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung überwiegend über die Nahrungskette (durch Aufnahme belasteter Futtermittel oder Tränkewasser) in Lebensmitteln tierischer Herkunft an.

Wegen der Persistenz und fettlöslichen Eigenschaften der Verbindungen finden sich hier insbesondere Rückstände von klassischen Organochlorpestiziden, obwohl deren Einsatz bereits seit Jahrzehnten verboten ist. Die Gehalte sind jedoch kontinuierlich rückläufig – eine Entwicklung, die sich auch positiv auf die Rückstandsbelastung von Frauenmilch auswirkt.

Größtenteils frei von nachweisbaren Rückständen dieser Organochlorverbindungen sind Schweinefleisch sowie magere Fleischstücke von Rind, Hähnchen und Pute. Im Gegensatz zu pflanzlichen Lebensmitteln zeigen Proben aus ökologischer Tierhaltung bezüglich der Pestizidbelastung keine nennenswerten Unterschiede zu den entsprechenden konventionellen Produkten, da beide Erzeugungsformen der gleichen Hintergrundbelastung ausgesetzt sind und damit die in tierischen Lebensmitteln überwiegend nachweisbaren Umweltkontaminanten enthalten.

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