Hälterung von Hummern

Hummer, die zur Abgabe als lebendes oder frisch totes Tier an den Verbraucher bestimmt sind, werden oft in Feinkostabteilungen und Restaurants in hell beleuchteten Aquarien ohne Rückzugsmöglichkeiten und ohne Fütterung mit zusammengebundenen Scheren gehalten. Dort drängen sich die eigentlich einzelgängerisch und nachtaktiv lebenden Hummer in den Ecken zusammen. Wegen mangelnder Wasserqualität verenden auch regelmäßig Tiere. Diese Form der Haltung wurde wiederholt von verschiedenen Tierschutzorganisationen moniert.

Auch für Hummer gilt der § 2 des Tierschutzgesetzes, wonach sie ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden müssen. Hummer sind Wildtiere, die meist an den Küsten von Kanada und den USA gefangen und lebend nach Deutschland exportiert werden.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Lebensweise der Tiere unter natürlichen Bedingungen ein Merkblatt entworfen, in dem wesentliche Ansprüche der Tiere an Umgebungstemperatur, Wasserqualität, Besatzdichte, Beleuchtung und Einrichtung des Hälterungsbeckens zusammengestellt wurden. Da sich während der Erstellung des Merkblatts zeigte, dass verschiedene Fragen offen sind, wurden wissenschaftliche Untersuchungen dahingehend angestoßen, welche Haltungsparameter für die Tiere wesentlich sind.

Die Ergebnisse der Untersuchung, die an der FU Berlin durchgeführt wurden, zeigen entgegen den ursprünglichen Erwartungen, dass Hummer auch bei niedrigen Temperaturen aktiv sind. Die Dauer der Hälterung ohne Fütterung muss daher aus Tierschutzgründen zeitlich begrenzt werden. Um Aktivität und Stoffwechselrate der wechselwarmen Tiere zu reduzieren, sollten die Temperaturen zudem nicht über 10 °C liegen. Außerdem brauchen Hummer beschattete Bereiche, sei es in Form von Versteckröhren oder anderen Strukturen, in denen sie sich mit dem Kopf zum Licht ausrichten können. Wenn Hummer die Möglichkeit haben, sich in beschattete Bereiche zurückzuziehen, geht auch ihre Aktivität und Aggressivität deutlich zurück. Entgegen der ursprünglichen Vermutung, dass die Tiere in einem engen Versteck ihren empfindlichen Hinterleib schützen wollen, haben die Versuche aber auch gezeigt, dass das wichtigste Kriterium bei der Hälterung von Hummern das Anbieten beschatteter Bereiche ist und enge Verstecke nicht unbedingt erforderlich sind. Statt Röhren können auch größere Unterstände oder Teilabdeckungen der Aquarien verwendet werden, die die Tiere gemeinsam nutzen können. Auf das Zusammenbinden der Scheren kann während der gemeinschaftlichen Hälterung nicht verzichtet werden, weil die Gefahr gegenseitiger Verletzungen, die zum Tode führen können, zu groß ist. Da die Tiere mit Ausnahme des Zerkleinerns großer Beutetiere alle Verhaltensweisen auch mit zusammengebundenen Scheren ausüben können, ist dies aus Tierschutzsicht vertretbar.

Der Merkblattentwurf des LGL wurde unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse mit Vertretern des Tierschutzes und der Wirtschaft diskutiert und von der Landesarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz als bundesweit gültiges Merkblatt herausgegeben, das den Wirtschaftsbeteiligten als Orientierungshilfe und den Veterinärbehörden als Beurteilungsgrundlage dient.

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