Die Schuleingangsuntersuchung in Bayern

„Alle Kinder haben ein Recht auf den bestmöglichen Start ins Leben.“

UNICEF, 2024

Was ist die Schuleingangsuntersuchung?

Mit der Einschulung in die Grundschule beginnt für die Kinder und die Eltern ein neuer, aufregender Lebensabschnitt. Dabei sollen möglichst alle Kinder aus gesundheitlicher Sicht die gleichen Chancen auf einen erfolgreichen Schulstart haben.

Zu den Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulstart gehören:

  • Körperliche Voraussetzungen wie ein ausreichendes (evtl. entsprechend korrigiertes) Seh- und Hörvermögen und eine altersgemäße psychomotorische Entwicklung.
  • Kognitive Fähigkeiten wie zum Beispiel die Aufmerksamkeit über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten zu können, das Vermögen Arbeitsaufträge umzusetzen und eine altersgemäße Sprachentwicklung.
  • Sozial-emotionale Fähigkeiten wie zum Beispiel Selbstvertrauen, Lust am Lernen und die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit anderen Kindern.

Genau hier setzt die Schuleingangsuntersuchung an:

Die Schuleingangsuntersuchung hat das Ziel, gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, frühzeitig festzustellen. Dadurch unterscheidet sich die Schuleingangsuntersuchung wesentlich von den Früherkennungsuntersuchungen (U8 und U9), bei denen vor allem die Erkennung behandlungsbedürftiger akuter und chronischer Erkrankungen im Vordergrund steht.

Manche Eltern sind sich nicht sicher, ob sie ihr Kind einschulen lassen sollen, insbesondere wenn es zu den Jüngeren eines Jahrgangs gehört. In diesen Fällen sind die Informationen aus der Schuleingangsuntersuchung eine wertvolle zusätzliche Entscheidungshilfe für die Eltern. Die endgültige Entscheidung über die Schulaufnahme obliegt allerdings der Schule.

Die bis zum Schulbeginn verbleibende Zeit kann für eventuell erforderliche Maßnahmen zur Gesundheits- und Entwicklungsförderung des Kindes genutzt werden.

Reguläre oder reformierte Schuleingangsuntersuchung?

In den letzten Jahren sind weitere wichtige Erkenntnisse zur Entwicklung der Kinder hinzugekommen. Deshalb wurde die Schuleingangsuntersuchung für Bayern reformiert. Diese reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) rückt einen möglichen Unterstützungsbedarf eines jeden Vorschulkindes noch weiter in den Fokus.

Die Umstellung von der regulären SEU auf die rSEU in den bayerischen Landkreisen erfolgt nach und nach und wird voraussichtlich bis 2027 abgeschlossen sein.

Nähere Informationen zur regulären als auch zur reformierten Schuleingangsuntersuchung finden Sie hier:

Wählen Sie Ihren Landkreis und erfahren Sie, welche Schuleingangsuntersuchung in Ihrem Landkreis durchgeführt wird.

Falls Sie unsicher sind, zu welchem Landkreis/welcher Kommune Ihr Wohnsitz gehört, können Sie dies mit der Suchfunktion "Gesundheitsamt nach Postleitzahl oder Ort" des RKI prüfen.

In folgender Grafik finden Sie lila hervorgehoben diejenigen Landkreise und Kommunen in Bayern, die die rSEU bereits durchführen. Alle anderen Landkreise und Kommunen führen die Schuleingangsuntersuchung noch nach dem bisherigen Verfahren durch.

Bayern Karte mit mit farblich hervorgehobenen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Abbildung: Bayernkarte mit farblich hervorgehobenen Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die rSEU bereits durchgeführt wird.