Katzen

Schon vor einigen Jahren hat die Katze dem Hund den Rang als beliebtestes Heimtier der Deutschen abgelaufen. Geschätzt leben in Deutschland im Jahr 2022 15,7 Mio. Katzen (2,6 Mio. in Bayern) in 26 % der Haushalte. 34 % der Katzenhalter haben sogar zwei oder mehrere Katzen. Im Vergleich unter den westeuropäischen Staaten werden somit die meisten Katzen in Deutschland gehalten (Statista Research Department, 2022). Gerade in Mietwohnungen, in denen eine Hundehaltung verboten ist, ziehen immer öfter Katzen ein, die ständig in der Wohnung, manchmal auch mit Zugang zum Balkon gehalten werden. Spielzeug, „Denkaufgaben“ und Klickertraining werden immer häufiger eingesetzt, um Wohnungskatzen Beschäftigung für ein ausgeglichenes Leben zu ermöglichen. Die Katzenhaltung stellt auch einen erheblichen Wirtschaftsfaktor dar – allein für Nahrung und Ausstattung gaben die Deutschen 2016 2,25 Mrd. Euro aus. Klare rechtliche Vorgaben zur Haltung von Katzen gibt es außer den grundlegenden Anforderungen des Tierschutzgesetzes nach einer der Art und den individuellen Bedürfnissen angemessenen Ernährung, Pflege und verhaltensgerechten Unterbringung nicht. Aber auch im Zusammenhang mit der Haltung von Katzen treten Tierschutzprobleme auf.

Ernährung

Bei der Ernährung der Katze gibt es zurzeit einen Trend, auch Katzen vegetarisch oder vegan zu ernähren, um keine Tiere für Tierfutter töten zu müssen. Katzen brauchen als ausschließlich fleischfressende Tiere jedoch eine proteinreiche Ernährung. Proteine werden als Energiequelle, zum Körperaufbau (Muskelabbau bei Mangel) und zur Aufrechterhaltung des Glukosespiegels benötigt. Nur hochverdauliches tierisches Protein enthält für die Katze essentielle Aminosäuren wie Taurin und Arginin in ausreichender Menge. Kohlehydrate können von Katzen dagegen nicht adäquat aufgespalten werden, da ihnen manche Enzyme dazu fehlen und andere nur eine geringe Aktivität aufweisen. Eine vegetarische oder vegane Ernährung ist nach derzeitigem Stand wissenschaftlicher Untersuchungen nicht zu empfehlen.

Animal Hoarding

Katzen sind die Tiere, die am häufigsten im Sinne eines krankhaften Sammelns von Tieren („Animal Hoarding“) betroffen sind. In diesen Fällen sind oft eine Vielzahl von Tieren durch die mangelhafte Haltung, Pflege, Hygiene und Ernährung erheblichen Leiden ausgesetzt. Manche „Hoarder“ züchten Katzen aus finanziellen Gründen ohne tierschutzrechtliche Erlaubnis illegal in großen Mengen oder die Tiere vermehren sich ungehindert. Kätzinnen können zweimal pro Jahr 2 5 Kätzchen pro Wurf zur Welt bringen, d.h. der Bestand aus einem einzigen Pärchen kann im Lauf von 2 Jahren bei einer durchschnittlichen Wurfgröße von 3 Welpen/Wurf auf 80 Tiere anwachsen. In anderen Fällen handelt es sich um „gerettete“ Katzen“, die eingesammelt werden und deren Pflege (Impfung, Entwurmung, Kastration) die finanziellen Möglichkeiten der Besitzer übersteigt. Der Umgang mit solchen Haltungen stellt die Veterinärbehörden vor große Probleme.

Qualzuchten

Bei Katzen sind auch Qualzuchten wie zum Beispiel Nacktkatzen (sogenannte „Sphinxkatzen“), reinweiße Katzen mit blauen Augen (Taubheit), schwanzlose oder faltohrige Katzen (sehr schmerzhafte Knorpeldefekte) sowie sehr kurznasige Vertreter von bestimmten Katzenrassen, z. B. bei Perserkatzen, ein Problem. Nacktkatzen ohne oder mit verkrüppelten Tasthaaren können ihre natürlichen Verhaltensweisen nicht ausleben und dürfen nicht gezüchtet werden, was im Jahr 2015 durch ein Berliner Gericht bestätigt wurde. Auch bei reinweißen Katzen gibt es entsprechende Urteile.

Hybridkatzen

Sogenannte Hybridkatzen, Kreuzungen mit Wildkatzen (Serval oder Karakal), kommen immer mehr in Mode, da die Jungtiere aufgrund der wildtiertypischen Fellzeichnung zu hohen Preisen verkauft werden können. Solche Kreuzungen sind jedoch tierschutzrelevant. Wegen des Größenunterschiedes der Eltern kann es zu Todesfällen bei der Paarung oder aufgrund von Schwergeburten kommen oder die Welpen müssen mittels Kaiserschnitt auf die Welt gebracht werden. Es kommt zu vielen Tot- und Frühgeburten und die Kater der ersten Generationen sind in der Regel unfruchtbar. Die Kreuzungstiere gelten zudem bis zur vierten Generation in Bayern als gefährliche Tiere. Ihre Haltung ist nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses genehmigungsfähig und zudem unterliegen diese Tiere den erhöhten Haltungsanforderungen für Wildtiere (Säugetiergutachten des BMEL). Das LGL hat dazu einen Übersichtsartikel erarbeitet.

illegalen Welpentransporte

Die Problematik der illegalen Welpentransporte betrifft „gerettete“ Katzen, aber auch Rassekatzen. Die Tiere werden wie Hunde im Ausland unter schlechten Bedingungen gezüchtet, die Papiere (Impfpässe, Traceszeugnisse) sind in der Regel gefälscht. Die meist viel zu früh abgesetzten Katzenwelpen sind häufig krank, viele verenden oder müssen kostenaufwendig in Tierheimen oder Pflegestationen aufgepäppelt werden.

Streunerkatzen

Ein weiteres Thema ist die Problematik von Streunerkatzen, d .h. verwilderten Hauskatzen. Solche Tiere vermehren sich oft unkontrolliert, insbesondere wenn sie gefüttert werden. Erkrankungen wie Katzenschnupfen, Katzenseuche (Parvovirose), Leukose (FLV) oder Feline infektiöse Peritonitis (FIP) können sich in solchen Gruppen leicht ausbreiten und sind sowohl für die betroffenen Tiere mit erheblichen Schmerzen und Leiden sowie einer hohen Sterblichkeit verbunden, als auch Ansteckungsquelle für andere frei laufende Katzen. Auch kann es zur Verbreitung von auf den Menschen übertragbaren Erkrankungen (Zoonosen) und Parasiten wie Flöhen, Krätze (Milben), Hautpilz (Mikrosporidien), Darmparasiten (Würmer, Toxoplasmen) oder auch Juckreiz und Hautinfektionen durch Flohbisse. oder bakteriellen Infektionskrankheiten wie Salmonellose kommen. Sinnvolle Maßnahmen zur Verringerung des mit den Streunerkatzen verbundenen Tierleids sind Kastrationsaktionen, nach denen die Katzen wieder ins Freie entlassen werden. Das Tierschutzgesetz erlaubt nach §13 b in Bayern zudem nach Änderung der bayerischen Delegationsverordnung seit 2015 den Erlass von „Katzenschutzverordnungen“, mit denen die Kastration freilaufender Hauskatzen in bestimmten Gebieten angeordnet werden kann. Das LGL hat eine Stellungnahme zur Problematik der Kastration trächtiger Katzen erarbeitet.

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema