Zink

Zink kommt als metallisches Zink oder als zweiwertiges Ion vor. Es wird aus zinkerzhaltigen Gesteinen ausgewaschen und so ins Grund- und Trinkwasser eingetragen. Auch Haushaltsarmaturen wie beispielsweise Wasserhähne können neben Kupfer auch Zink enthalten, so dass evtl. Zink aus diesen Materialen bei längeren Standzeiten ins Trinkwasser gelangen kann.
Für Tiere und Pflanzen ist Zink ein essentielles Spurenelement. Folglich enthalten auch viele Lebensmittel natürlicherweise Zink. Zu den verhältnismäßig zinkreichen Lebensmitteln zählen Rind- und Schweinefleisch, Vollkornprodukte und Hülsenfrüchte. Obst, Kartoffeln und Kartoffelprodukte sowie Spargel haben dagegen geringere Gehalte.

Wirkungen von Zink auf die Gesundheit des Menschen

Der Mensch benötigt Zink in Spuren für Wachstum und Entwicklung, Reifung der Sexualorgane, Wundheilung, Immunantwort und Funktion des Nervensystems. Kleinkinder unter 3 Jahren sollen täglich 3 mg Zink, aber nicht mehr als 7 mg zu sich nehmen. Bei Erwachsenen liegt der tägliche Bedarf bei 7 mg bei Frauen und 10 mg bei Männern. Maximal sollten bis 25 mg pro Tag aufgenommen werden.
Ein Zinkmangel tritt eher selten auf, da die Zinkaufnahme und –ausscheidung üblicherweise im physiologischen Gleichgewicht gehalten werden.
Bei Aufnahme großer Mengen kann Zink die menschliche Gesundheit schädigen, wie einzelne Vergiftungsfälle zeigen. So kann eine einmalige Zufuhr von etwa 2 Gramm Zink zu Magen-Darmstörungen mit Erbrechen, Krämpfen und Durchfällen führen. Wird Zink über einen längeren Zeitraum dem Körper im Überschuss zugeführt, kann es zu Störungen des Kupfer- oder Eisenhaushaltes kommen.

Rechtliche Regelungen

Wenngleich es in der Trinkwasser- sowie der Mineral- und Tafelwasserverordnung keinen Grenzwert für Zink gibt, kann die Trinkwasserqualität an Hand eines Richtwertes der Weltgesundheitsbehörde in Höhe von 3 mg/l beurteilt werden. Bei Konzentrationen zwischen 3 und 5 mg/l wird das Trinkwasser für den Verbraucher ungenießbar. Es hat einen bitteren Geschmack und nach Erhitzen bildet sich zudem ein schmieriger Film .
Nahrungsergänzungsmittel dürfen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1170/2009 Zink enthalten. Wie viel Zink im Produkt enthalten ist, kann der Verbraucher in diesem Fall auf dem Etikett nachlesen.
Der Lebensmittelzusatzstoff Zinkacetat E 650 ist gemäß VO (EG) Nr. 1333/2008 als Geschmacksverstärker für Kaugummi bis zu einem Gehalt von 1.000 mg/kg zugelassen.