Pflanzenschutzmittel und polychlorierte Biphenyle in tierischen Lebensmitteln - Untersuchungsergebnisse 2017
Das LGL untersuchte im Jahr 2017 1.228 Lebensmittelproben tierischer Herkunft auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und 469 Proben auf polychlorierte Biphenyle (PCB). Erfreulicherweise waren 92 % der untersuchten Proben bezüglich Pflanzenschutzmitteln (siehe Tabelle) und ebenfalls 92 % der Proben bezüglich PCB rückstandsfrei. In den restlichen Proben wies das LGL Organochlorpestizide und bzw. oder PCB nach. Bei diesen Stoffen handelt es sich um Stoffe, die sich
wegen ihrer hohen Umweltstabilität in der Nahrungskette anreichern können, allerdings wurden sie hauptsächlich im Spurenbereich von wenigen μg/kg detektiert. Außerdem wies das LGL Rückstände von quartären Ammoniumverbindungen nach, welche in Reinigungs- und Desinfektionsmitteln enthalten sein können. Je eine Probe Hirsch- und Rindfleisch führten bezüglich dieser Verbindungen zu auffälligen Befunden. In beiden Proben wies das LGL Rückstände von quartären Ammoniumverbindungen mit ei-nem Gehalt oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes nach, allerdings überschritten die nachgewiesenen Gehalte die zulässigen Höchstgehalte unter Berücksichtigung der Messunsicherheit nicht mehr, sodass die Proben mit der lebensmittelrechtlich geforderten Sicherheit noch nicht zu beanstanden waren. Der größte Anteil an Höchstgehaltsüberschreitungen war aber auf Rückstände des Wirkstoffs Fipronil bzw. dessen Metabolit Fipronilsulfon in Ei und Eiprodukten zurückzuführen. Die Darstellung aller Ergebnisse zu Proben, welche im Jahr 2017 im Zusammenhang mit dem illegalen Einsatz fipronilhaltiger Reinigungsmittel in Hühnerställen untersucht wurden, erfolgt an anderer Stelle. Abgesehen von den Rückständen an Fipronil bzw. Fipronilsulfon ist die allgemeine Rückstandssituation bei Lebensmitteln tierischer Herkunft im Hinblick auf Pflanzenschutzmittel und PCB wie schon in den Vorjahren als äußerst günstig zu bewerten.
Lebensmittel | Probenzahl | ohne R | mit R kleiner HG | mit R größer HG |
---|---|---|---|---|
Gesamt | 1228 | 1122 | 92 | 14 |
92% | 7% | 1% | ||
Milch, Milcherze | 84 | 80 | 4 | 0 |
Butter, Käse | 14 | 13 | 1 | 0 |
Eier, Eierzeugni | 248 | 233 | 3 | 12 |
Fleisch, Fleisch | 416 | 390 | 24 | 2 |
Fisch, Fischerz | 81 | 53 | 28 | 0 |
Fettgewebe | 297 | 280 | 17 | 0 |
Babynahrung | 32 | 32 | 0 | 0 |
Honig | 56 | 41 | 15 | 0 |
R = Rückstand, HG = zulässiger Höchstgehalt nach VO (EG) 396/2005 oder Rückstandshöchstmengenverordnung |