Transport von lebenden Fischen

„Beim Transport von lebenden Fischen sind zahlreiche praktische und rechtliche Anforderungen zu beachten. Neben den tierschutzrechtlichen Forderungen, die vor allem einen schonenden Umgang mit den Fischen beim Transport verlangen, spielen auch hygienische und fischseuchenrechtliche Aspekte eine große Rolle.

Beim Transport von lebenden Fischen ist die EU-Tiertransport Verordnung (Nr. 1/2005/EG) und die national geltende Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) zu beachten, die die allgemeinen Anforderungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) konkretisieren. Für die hygienischen und fischseuchenrechtlichen Aspekte gilt die Fischseuchenverordnung (FischSeuchV).

Um Fischern, Teichwirten, Angelvereinen und anderen Personen, die lebende Fische transportieren wollen, einen Überblick zu verschaffen und die Einhaltung der praktischen und rechtlichen Anforderungen zu erleichtern, hat das LGL ein Merkblatt erstellt, in dem die wichtigsten Aspekte des Transports lebender Fische zusammengefasst sind. Das Merkblatt soll auch Behördenvertretern unterstützen, die Kontrollen von Fischtransporten durchführen müssen.“

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