Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD)
Erreger
Abbildung 1: Maulhöhle eines Rindes mit den für Mucosal Disease typischen Erosionen.
Der Erreger der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) gehört zum Genus Pestivirus innerhalb der Familie der Flaviviridae. Die beiden Virusspezies BVDV-1 und BVDV-2 kommen in zwei verschiedenen Biotypen vor: Die Majorität der Viren sind nicht-zythopathogen (ncp), d.h. sie replizieren in der Zellkultur ohne morphologische Veränderungen; daneben kommen zythopathogene (cp) Viren vor, die zur Apoptose und Lyse der Zelle führen.
Vorkommen und Übertragung
BVDV-Viren (BVDV) sind weltweit verbreitet und können unter natürlichen Bedingungen Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und Schweine infizieren. Die Übertragung erfolgt horizontal meist oronasal über verschiedene Körpersekrete oder vertikal als diaplazentare Infektion.
Krankheitsbild
Eine BVDV-Infektion verläuft in immunkompetenten Rindern in der Regel subklinisch oder führt zu milden Krankheitssymptomen wie Diarrhoe, Fieber und Schleimhautveränderungen in der Maulhöhle. Ausnahmen stellen hochvirulente BVDV-Stämme dar, die zu schweren Erkrankungen mit hoher Letalität führen können. Bei tragenden Rindern wird das Virus über die Plazenta auf den Fetus übertragen. In Abhängigkeit vom Trächtigkeitsstadium kommt es zum Umrindern, zu Aborten, Missbildungen oder zur Geburt von persistent infizierten (PI) Kälbern. PI-Tiere entstehen ausschließlich nach Infektion mit einem ncp-Virus zwischen dem 30. und 90. Tag der Trächtigkeit und scheiden das Virus lebenslang in großer Menge aus. Die Mucosal Disease (MD) tritt bei PI-Kälbern auf, wenn diese mit einem cythopathogenen BVD-Virus infiziert werden bzw. wenn der ncp-Biotyp im Tier zum cp-Virus mutiert. Die MD ist durch Fieber, Anorexie und hochgradige, oft blutige Durchfälle gekennzeichnet und endet innerhalb von zwei Wochen tödlich.
Diagnostik
Abbildung 2: Schlund eines Rindes mit den für Mucosal Disease typischen Erosionen.
Die virologische Diagnose erfolgt bei Krankheitsverdacht, zur Ermittlung des BVD-Status oder zur Nachuntersuchung von Tieren nach einem positiven Erstbefund erfolgt über den Virusnachweis. Blutproben, Organproben und Ohrstanzen sind prinzipiell geeignet. Die Untersuchung aus Ohrstanzen führt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL )jedoch nicht durch.Verschiedene Methoden stehen für den Virusnachweis am LGL zur Verfügung: ELISA, RT-
PCR und Virusisolierung auf Zellkulturen. Die Zulässigkeit der diagnostischen Verfahren zur Zertifizierung der BVD-Unverdächtigkeit, also des BVDV-Status, ist abhängig vom Alter der Tiere und, im Falle von Nachuntersuchungen von Tieren, nach einem positiven Erstbefund vom Abstand zur Erstuntersuchung.
Gesetzliche Regelungen, Referenzlabor
- BVD/MD ist in Deutschland seit 2004 anzeigepflichtig. Es gilt die Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus BVDV-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung.
- Ab 21.04.2021:
Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtstakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) - Durchführungsverordnung zu besonderen Kontrollmaßnahmen BVD
- Nationales Referenzlabor: Friedrich-Loeffler-Institut, 17493 Greifswald – Insel Riems (Nationales Referenzlabor für Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD))