Überblick zur Rückstandssituation bei Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln 2015

Im Jahr 2015 untersuchte das LGL unter Verwendung umfassender Multimethoden und spezieller Einzelmethoden insgesamt 2.253 pflanzliche Lebensmittel auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, darunter 444 Proben aus dem ökologischen Anbau (siehe Tabelle1). Mit 21 % der Proben aus dem konventionellen Anbau und 74 % der Bio-Produkte lag der Anteil an rückstandsfreien Proben niedriger als in den Jahren zuvor. Gleichzeitig erhöhte sich die Quote der Proben mit Höchstgehaltsüberschreitungen auf 6 %. Bei diesen Höchstgehaltsüberschreitungen war nur in einem einzigen Fall für den Stoff lambda-Cyhalothrin in Kopfsalat ein gesundheitliches Risiko beim Verzehr nicht völlig auszuschließen, sodass vom LGL eine Schnellwarnung empfohlen wurde.

Tabelle 1: Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft 2015
Lebensmittel Probenzahl ohne R mit R kleiner HG mit R größer HG
Obst 849 166 661 22
konventionell 713 63 628 22
biologisch 136 103 33 0
Obsterzeugnisse, Fruchtsäfte 39 3 36 0
konventionell 30 0 30 0
biologisch 9 3 6 0
Gemüse 932 336 565 31
konventionell 825 246 549 30
biologisch 107 90 16 1
Gemüseerzeugnisse 45 7 38 0
konventionell 38 2 36 0
biologisch 7 5 2 0
Getreide, Getreideerzeugnisse, Backwaren 38 23 15 0
konventionell 17 3 14 0
biologisch 21 20 1 0
Kartoffeln 29 18 11 0
konventionell 23 12 11 0
biologisch 6 6 0 0
Säuglings- und Kleinkindernahrungen 180 100 14 66
konventionell 37 15 3 19
biologisch 143 85 11 47
Planzliche Fette, Öle 42 33 9 0
konventionell 31 22 9 0
biologisch 11 11 0 0
Pilze, Pilzerzeugnisse 55 13 42 0
Tees und teeähnliche Erzeugnisse 24 5 13 6
Sonstige 20 6 13 1
Gesamt 2.253 710 1.417 126
Anteil 2.253 31% 63% 6%
konventionell 1.809 21% 75% 4%
biologisch 444 74% 15% 11%
Vorjahre zum Vergleich
2014 2.390 36% 61% 3%
konventionell 1.967 24% 73% 3%
biologisch 423 90% 9% 1%
2013 2.370 39% 59% 2%
konventionell 1.936 27% 71% 2%
biologisch 434 90% 8% 2%
2012 2.165 36% 61% 3%
konventionell 1.826 27% 70% 3%
biologisch 339 87% 11% 2%

R = Rückstand, HG = zulässiger Höchstgehalt nach VO (EG) Nr. 396/2005

Chlorat und Phosphonsäure

Während sich die Rückstandssituation bei Obst und Gemüse nur geringfügig veränderte, traten bei den untersuchten Säuglings- und Kleinkindnahrungen vermehrt Rückstände auf, vor allem oberhalb des Höchstgehaltes. Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Stoffe Chlorat und Phosphonsäure. Seit Sommer 2014 wird Chlorat routinemäßig am LGL untersucht. Chlorat war bis 2008 in der EU als Pflanzenschutzmittelwirkstoff zugelassen und muss dementsprechend rechtlich weiterhin als ein solcher beurteilt werden. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass Chlorat nicht über eine Anwendung als Pflanzenschutzmittel, sondern über andere Eintragswege, beispielsweise durch den Einsatz von chlorathaltigen Düngemitteln, Desinfektionsmitteln oder gechlortem Gieß- oder Waschwasser, in die Lebensmittel gelangt. Übergangsweise werden Chloratrückstände anhand einer toxikologischen Risikoabschätzung bewertet. Dieses Vorgehen ist jedoch nicht für Babynahrung zulässig, da hier der Grenzwert der Diätverordnung von 0,01 mg/kg anzuwenden ist. Auch für Phosphonsäure in Babynahrung gilt dieser Grenzwert der Diätverordnung. Phosphonsäure wird seit Ende 2014 routinemäßig am LGL untersucht. Ebenso wie Chlorat fällt Phosphonsäure für die rechtliche Beurteilung unter die Definition der
Pflanzenschutzmittelrückstände, auch hier gibt es alternative Eintragspfade. Aus diesem Grund wird diese Thematik auf europäischer Ebene diskutiert, um zukünftig eine sachgerechte Einordnung der Gehalte durchführen zu können. Bei den bisherigen Befunden an Chlorat und Phosphonsäure in Babynahrung kann ein Gesundheitsrisiko mit der geforderten Sicherheit ausgeschlossen werden.

Pflanzenschutzmittel und polychlorierte Biphenyle (PCB)

Das LGL untersuchte 2015 auch 641 Lebensmittelproben tierischer Herkunft auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und polychlorierten Biphenylen (PCB). Trotz der enormen Umweltstabilität der Organochlorpestizide und PCB und der damit verbundenen Anreicherung in der Nahrungskette erwiesen sich 34 % der Proben als rückstandsfrei
(siehe Tabelle 2). In den restlichen Proben waren diese Stoffe zwar nachweisbar, allerdings überwiegend im Spurenbereich von wenigen µg/kg. Eine Überschreitung der zulässigen Rückstandshöchstgehalte war in keiner Probe festzustellen. Damit ist die Rückstandssituation bei Lebensmitteln tierischer Herkunft im Hinblick auf Pflanzenschutzmittel und PCB wie schon in den Vorjahren als äußerst günstig zu bewerten.

Tabelle 2: Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft 2015
Lebensmittel Probenzahl ohne R mit R kleiner HG mit R größer HG
Gesamt 641 215 426 0
34% 66% 0%
Milch, Milcherzeugnisse 42 7 35 0
Butter, Käse 132 5 127 0
Eier, Eierzeugnisse 52 22 30 0
Fleisch, Fleischerzeugnisse 351 162 189 0
Fische, Fischerzeugnisse 35 18 17 0
Honig 29 1 28 0

R = Rückstand, HG = zulässiger Höchstgehalt nach VO (EG) Nr. 396/2005

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