Tierschutz in der Schweinehaltung

Das Hausschwein gehört zu den ältesten vom Menschen domestizierten Nutztieren und wird seit mehreren tausend Jahren zur Fleischerzeugung gehalten. In Deutschland ist das Schwein nach wie vor der wichtigste Fleischlieferant, auch wenn die Schweinehaltung seit einigen Jahren rückläufig ist.

In Bayern wurden zum Stichtag 3. Mai 2025 rund 2,43 Millionen Schweine in etwa 3.270 landwirtschaftlichen Betrieben gehalten (Betriebe mit mindestens 50 Schweinen oder mindestens 10 Zuchtsauen). Dies entspricht einer durchschnittlichen Bestandsgröße von rund 744 Schweinen je Betrieb.

Statistik über bayerische Betriebe mit Schweinehaltung in den Jahren 2015 bis 2025

Verhalten und Bedürfnisse von Schweinen

Schweine sind soziale und intelligente Tiere mit einem ausgeprägten Erkundungs- und Beschäftigungsverhalten. Unter naturnahen Bedingungen verbringen sie 70- 80% ihrer aktiven Zeit mit der Nahrungssuche und der Erkundung ihrer Umgebung (ca. 3,5 - 4 Stunden).

Schweine trennen ihre Liege- und Fressbereiche von den Bereichen, die sie zum Kot- und Harnabsatz nutzen. Sie leben in Gruppen von bis zu 30 Tieren mit einer stabilen Sozialstruktur und entwickeln feste Rangordnungen. Innerhalb der Gruppe bestehen enge soziale Bindungen. Geschlechtsreife Eber verlassen die Gruppe, bilden zunächst Junggesellengruppen und leben später überwiegend einzelgängerisch.

Tierschutz in der landwirtschaftlichen Schweinehaltung

Die Haltung von Schweinen in landwirt­schaftlichen Betrieben muss den gesetzlichen Anforderungen des Tierschutzes Rechnung tragen. Je nach Haltungssystem bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, natürliche Verhaltensweisen wie das Erkunden der Umgebung, die Fortbewegung, die Beschäftigung, den Nestbau oder soziale Interaktionen auszuleben.

Das Bild zeigt Schweine in einem landwirtschaftlichen Betrieb

Die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Haltung und den Umgang mit Schweinen sind insbesondere im Tierschutzgesetz sowie in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt. Diese Vorschriften werden regelmäßig überprüft und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Bei Änderungen der Haltungs­anforderungen werden in der Regel Übergangsfristen vorgesehen, um den Betrieben eine schrittweise Umsetzung zu ermöglichen.

Neben den gesetzlichen Mindeststandards gewinnen auch freiwillige Haltungs- und Tierwohlprogramme sowie ökologische Produktionsverfahren zunehmend an Bedeutung.

Schweine in der Hobbyhaltung

Schweine werden nicht nur in landwirtschaftlichen Betrieben, sondern auch als Hobbytiere gehalten. Dazu zählen insbesondere Minischweine. Unabhängig von ihrer Nutzung haben alle Schweine vergleichbare Ansprüche an Haltung, Fütterung, Beschäftigung und Sozialkontakt. Eine dauerhafte Haltung ausschließlich im Wohnbereich wird diesen Bedürfnissen nicht gerecht.

Auch Minischweine gelten rechtlich als lebensmittelliefernde Tiere, was besonders bei tierärztlichen Behandlungen berücksichtigt werden muss. Viele Gesetzte und Verordnungen gelten für alle Schweine gleichermaßen, zum Beispiel das europäische Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429), und spezifisch in Deutschland das Tierschutzgesetz, das Tiergesundheitsgesetz und die Viehverkehrs­verordnung. Letztere bedingt zum Beispiel das auch Minischweine mit einer Ohrmarke gekennzeichnet werden müssen.

Allen, die Schweine als Hobbytiere halten möchten, wird daher empfohlen, sich vor Anschaffung dieser Tiere beim zuständigen Veterinäramt oder einer fachkundigen Beratungsstelle über die aktuellen Haltungsempfehlungen und gesetzlichen Pflichten zu informieren.

Schweine in der Forschung

Schweine werden auch in der wissenschaftlichen Forschung eingesetzt. Dies umfasst die Grundlagenforschung sowie die veterinärmedizinische Forschung, beispielsweise zur Entwicklung und Prüfung von Arzneimitteln und Impfstoffen für Schweine, als auch die humanmedizinische Forschung, in der Schweine aufgrund ihrer anatomischen und physiologischen Eigenschaften als Modelltiere dienen.

Für die Verwendung von Schweinen zu wissenschaftlichen Zwecken gelten die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sowie spezielle Vorschriften für Tiere in Tierversuchen. Diese regeln unter anderem die Genehmigung von Tierversuchen sowie die Anforderungen an Haltung, Pflege und Umgang mit den Tieren.

Aufgaben des LGL im Bereich Schweinehaltung

Das LGL unterstützt die Weiterentwicklung einer tiergerechten Schweinehaltung durch fachliche Projekte, wissenschaftlich fundierte Informationen und Beratungsangebote.

Im Rahmen des „Aktionsplans Kupierverzicht“ sowie des Projekts „Zukunftsorientierte Sauenhaltung“ stellt das LGL den zuständigen Behörden (Veterinärbehörden und Landwirtschaftsverwaltung), Tierhaltenden sowie weiteren interessierten Organisationen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und praxisorientierte Hilfestellungen für die Umsetzung der jeweiligen Anforderungen zur Verfügung. Bei Bedarf ist auch eine fachliche Unterstützung vor Ort möglich.

Darüber hinaus begleitet das LGL die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in Bayern und informiert die beteiligten Akteure mit fachlichen Informationsmaterialien über die gesetzlichen Anforderungen.