Enten

Zur Fleischproduktion werden in der Regel Pekingenten, Moschusenten und Hybriden (Kreuzungstiere) beider Arten gehalten. Auf nationaler Ebene fehlen konkrete Haltungsanforderungen für Enten, es gelten lediglich die grundlegenden Anforderungen des Tierschutzgesetzes (v. a. §§ 1, 2) und die allgemeinen Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (§§ 3, 4). Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen hat 1999 Empfehlungen in Bezug auf Pekingenten sowie in Bezug auf Moschusenten und Hybriden von Moschusenten und Pekingenten (Europaratsempfehlungen) erarbeitet.

Ein tierschutzrechtlich sehr umstrittener Punkt bei der Stallmast ist die Forderung nach Bademöglichkeiten für Wassergeflügel. In den Europaratsempfehlungen heißt es diesbezüglich, dass

"[...] der Zugang zu Badewasser nötig ist, damit die Enten als Wasservögel ihre biologischen Erfordernisse erfüllen können. Wo ein solcher Zugang nicht möglich ist, müssen die Enten mit Wasservorrichtungen versorgt werden, die so ausgelegt sein müssen, dass das Wasser den Kopf bedeckt und mit dem Schnabel aufgenommen werden kann, sodass die Enten problemlos Wasser über den Körper schütten können. Die Enten sollten die Möglichkeit haben, mit ihrem Kopf unter Wasser zu tauchen."

Aus arbeitswirtschaftlichen und hygienischen Gründen werden in der Praxis derzeit vielfach jedoch weder Bademöglichkeiten noch offene Tränken angeboten.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unterstützt derzeit ein Forschungsprojekt mit modifizierten Rundtränken als tiergerechte Wasserversorgung von Pekingenten.

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema