Entsorgung von Arzneimitteln

Informationen zur Entsorgung

Sofern der Beipackzettel eines Arzneimittels keine speziellen Hinweise enthält, sollten nicht mehr benötigte oder abgelaufene Arzneimittel wie folgt entsorgt werden:

Die Entsorgung über die Hausmüll- bzw. Restabfalltonne ist für die meisten Arzneimittel der empfohlene, sichere und umweltfreundliche Weg. In fast allen Kommunen in Bayern wird der Siedlungsabfall in Müllverbrennungsanlagen verbrannt, wodurch in den Restabfällen enthaltene Schadstoffe weitgehend zerstört oder inaktiviert werden. Sie können sich zusätzlich bei der Abfallberatung Ihres Landkreises / Ihrer kreisfreien Stadt erkundigen, ob eventuell ein anderer, spezieller Entsorgungsweg vorgesehen ist (siehe alternative Entsorgungswege).

Altarzneimittel in Form von Tabletten, Kapseln, Lösungen, Salben, Pulver etc. können zusammen mit dem Verpackungsmaterial wie Blister, Glasflaschen, Tuben, Tütchen etc. in den Restmüll gegeben werden. Spitze und scharfe Abfälle wie Spritzenkanülen sind stichsicher zu verpacken.
Aus Sicherheitsgründen sollen Arzneimittel und Primärpackmittel in verknoteten, haushaltüblichen Plastikmülltüten eingepackt in die Restabfalltonne gegeben werden. Umkartons und Gebrauchsinformationen (Beipackzettel) sollten ins Altpapier gegeben werden, leere Blister und sonstiges leeres Plastikzubehör in die Wertstoffsammlung (gelbe Tonne/gelber Sack).

Wichtige Hinweise

  1. Für eine umweltbewusste Entsorgung von Arzneimitteln dürfen diese keinesfalls ins Abwasser (Waschbecken, Toilette etc.) gegeben werden, damit keine Arzneimittelreste in das Grundwasser gelangen! Leere Arzneimittelflaschen sollten nicht ausgespült werden.
  2. Betäubungsmittel (z. B. Opiate wie Morphin oder stark wirksame Schmerzpflaster) müssen entsprechend § 16 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vor einer vorgesehenen Entsorgung vernichtet werden.
  3. Gefährliche und umwelttoxische Arzneimittel sind je nach Abfallerzeuger Sonder- oder Problemabfall (kanzerogene, mutagene und reproduktionstoxische Arzneistoffe, Arzneimittel und Hormone, Dosieraerosole, Spraydosen, infektiöse Impfstoffe, Arzneimittel gegen Krebs u. a.). Was Problem- oder Sonderabfälle sind, ist im infoBlatt Problemabfälle des Landesamtes für Umwelt (LfU) nachzulesen:
    https://www.abfallratgeber.bayern.de/publikationen/entsorgung_einzelner_abfallarten/doc/problemabfaelle.pdf
  4. Größere Mengen an Arzneimitteln und gewerbliche Abfälle können in der Regel nicht über die kommunalen Sammelsysteme entsorgt werden. Stattdessen werden sie direkt einem für die Abfallschlüssel zugelassenen Entsorgungsunternehmen übergeben. Besondere Vorschriften wie die Überlassungspflichten bei Beseitigungsabfällen oder die Annahmebedingungen der Entsorger müssen beachtet werden.

Alternative Entsorgungswege

  • Alternative Entsorgungswege der Kommune: Oft sehen kreisfreie Städte und Landkreise neben der Hausmüllentsorgung weitere Möglichkeiten für eine Entsorgung von Altarzneimitteln vor (z. B. Schadstoffsammelstellen, Schadstoffmobile). Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Abfallberatung der Gemeinde.
  • Entsorgung über Apotheken: Apotheken bieten oft als Serviceleistung eine freiwillige Rücknahme von Arzneimitteln an. Dieser Service erfolgt aber nicht flächendeckend. Die Apotheken sind rechtlich nicht zu einer Rücknahme von Arzneimitteln verpflichtet.

Weitere Beratung und Informationen über die Entsorgung von Arzneimitteln

  1. Abfallberatungsstellen der Kommunen http://www.abfallberatung.bayern.de/
  2. Apotheken – diese haben gemäß Apothekenbetriebsordnung die Verpflichtung zur Beratung über die Entsorgung von Arzneimitteln.
  3. Website der LAGA, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall
    http://www.laga-online.de/servlet/is/23348/
  4. Website des Landesamtes für Umwelt (LfU)-infoBlätter der Reihe Abfallwirtschaft
    infoBlätter Kreislaufwirtschaft - Medikamente / Arzneimittel (bayern.de)

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