Lumpy-Skin-Krankheit
(Dermatitis nodularis)
Erreger
Die Lumpy-Skin-Krankheit (engl. Lumpy Skin Disease, LSD) ist eine hochansteckende virale Erkrankung der Rinder, Bisons und Büffel. Sie wird durch das Lumpy Skin Disease Virus (LSDV), Spezies Capripoxvirus lumpyskinpox, verursacht. Das Virus gehört zu den Pockenviren und ist nah mit den Erregern der Schaf- und Ziegenpocken verwandt.
Es handelt sich um eine anzeigepflichtige und nach EU-Recht gelistete Tierseuche (Seuche der Kategorie A gem. DVO (EU) 2018/1882).
Vorkommen und Übertragung
Die Übertragung des Erregers erfolgt vor allem mechanisch durch beißende oder stechende Insekten (z. B. Fliegen) und auch über Spinnentiere (z. B. Zecken, Milben). Zudem kann das LSDV auch mit Produkten infizierter Tiere (Fleisch, Milch, Sperma, Embryonen) übertragen werden.
Die Tierseuche ist endemisch in Afrika und im Nahen Osten und wird seit einigen Jahren zunehmend in Europa und Südostasien nachgewiesen. Innerhalb der EU wurde LSD erstmals 2015 in Griechenland festgestellt. Seitdem gab es Ausbrüche v. a. in Südosteuropa und dem Balkan, u. a. waren Bulgarien, Kosovo, Serbien, Türkei und Griechenland betroffen. Im Juni 2025 gab es die ersten LSD-Fälle in Italien (Sardinien und Lombardei) und Frankreich (Savoie). Bei dem plötzlichen Auftreten von LSDV in Norditalien handelt es sich um eine Verschleppung durch Tiertransporte vom ersten Ausbruchsbetrieb in Sardinien. Die Ausbrüche in Frankreich liegen nahe der Grenze zum Kanton Genf in der Schweiz. Um eine Ausbreitung der Erkrankung in der Schweiz zu verhindern, wird aktuell die Impfung aller empfänglichen Tiere (Rinder, Büffel und Bisons) in der Überwachungszone geplant.
In Deutschland wurde der Erreger bislang nicht nachgewiesen. Informationen des LGL zum aktuellen Ausbruchsgeschehen unter: Lumpy-Skin-Krankheit: Seuchenlage und Bekämpfung
Krankheitsbild
Ein Ausbruch von LSD geht in naiven Rinderpopulationen mit schweren Infektionen und einer Morbidität von 5 bis zu 45 % einher. Bei schweren Ausbrüchen kann die Sterblichkeit hoch sein, liegt aber im Durchschnitt bei 1 bis 5 %. Die ersten Symptome erkrankter Rinder sind Fieber, Nasen- und Augenausfluss. Der neben Lumpy Skin Disease ebenfalls gebräuchliche Name Dermatitis nodularis ist auf die im weiteren Verlauf auftretenden typischen knotigen Hautveränderungen (Noduli) zurückzuführen, die vor allem im Bereich von Perineum und Skrotum, aber auch an Kopf, Hals, Rücken und Eutern beobachtet werden. Zusätzlich können die Lymphknoten deutlich anschwellen und es kann zu einem Rückgang der Milchleistung und verringerten Gewichtszunahmen kommen. Tragende Rinder können abortieren.
Wichtig ist, dass auch bei virämischen Tieren subklinische oder asymptomatische Formen auftreten können. Tiere, die klinisch unauffällig sind, erschweren die frühzeitige Erkennung der Erkrankung und können die unbemerkte Verbreitung des Erregers begünstigen.
Für den Menschen ist das Virus ungefährlich, eine Ansteckungsgefahr besteht nicht.
Bildergalerie mit Abbildungen zur klinischen Darstellung von Lumpy Skin Disease (2 Abbildungen; Quelle: EuFMD)
Diagnostik
Bei pockenartigen Veränderungen sind für die Untersuchung Proben von veränderten Hautarealen (Krusten und Noduli [Hautstanzen, mind. 6 mm Durchmesser]) am besten geeignet. Zudem können EDTA-Blutproben und tiefe Nasentupfer, sowie Organe (unter anderem vergrößerte Lymphknoten, Milz, Lunge) von verstorbenen Tieren untersucht werden. Für die Abklärung subklinischer Erkrankungen sollten EDTA-Blut und tiefe Nasentupfer zur Untersuchung eingesandt werden. Der Nachweis von Capripoxvirus-Genom erfolgt mittels real-time PCR. Die weitere Identifikation der Virusspezies Capripoxvirus lumpyskinpox erfolgt durch das Nationale Referenzlabor für LSD mittels spezies-spezifischer real-time PCRs und/oder Sequenzierung.
Für den Nachweis von LSDV-Antikörpern in Serumproben steht ein kommerzieller zugelassener ELISA zur Verfügung.
Verdachtsfälle sind dringend abzuklären und unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden! Nur durch frühzeitige Erkennung und konsequentes Handeln kann eine weitere Ausbreitung der Tierseuche verhindert werden.
Gesetzliche Regelungen
(in der jeweils geltenden Fassung)
- EU-Tiergesundheitsgesetz („Animal Health Law - AHL“): VO (EU) 2016/429
- DVO (EU) 2018/1882
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/688
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/689
- Tiergesundheitsgesetz
- Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

