Schwerpunktaktivitäten im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) (2018-2024)
Was sind Schwerpunktaktivitäten?
Stichprobenartige Routinekontrollen von Betrieben der Lebensmittelwirtschaft dienen der Überprüfung der Einhaltung von rechtlichen Vorgaben im gesundheitlichen Verbraucherschutz und sind dadurch ein wichtiger Baustein zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit.
Um derartige Kontrollen fachgerecht und effizient ausführen zu können, muss das Überwachungspersonal neben den aktuellen bereichsspezifischen Rechtsvorschriften auch über umfangreiche Kenntnisse branchenabhängiger Betriebsabläufe verfügen. So stellen zum Beispiel neue Betriebssparten, Veränderungen von Prozessen oder technische Weiterentwicklungen in Produktion und Handel, aber auch Änderungen rechtlicher Vorgaben immer neue Herausforderungen für die Kontrolleure dar. Um den Betroffenen mehr Handlungssicherheit im Rahmen der Überwachungstätigkeiten zu geben und eine gezielte Abstellung von Mängeln zu unterstützen, sind die von 2018 bis 2024 durchgeführten Schwerpunktaktivitäten im Auftrag des StMUV ein wertvolles Instrument.
Bei der Planung wurden durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die Überwachungsbehörden für Lebensmittel, Fleischhygiene, Tierschutz und Tiergesundheit eingebunden. Es wurde dieGelegenheit gegeben, Vorschläge für Schwerpunktaktivitäten einzureichen, wodurch Themen und Fragestellungen der Vor-Ort-Behörden praxisnah aufgegriffen werden konnten.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) wählte jährlich zwei bis drei der ausgearbeiteten Vorschläge aus. Diese wurden danach durch das LGL im Zeitraum von einem Jahr gemeinsam mit den zuständigen Vor-Ort-Behörden mittels repräsentativer Kontrollen mit eigens für die Schwerpunktaktivität erstellten Checklisten durchgeführt. Ziel war es, Antworten in Bezug auf die zuvor definierten Fragestellungen zu gewinnen. So wurden beispielsweise Erkenntnisse über den Status quo der ausgewählten Branche, spezifische Technologien oder Prozesse gewonnen.
Das LGL wertete diese Erkenntnisse anschließend aus, wodurch für die Überwachung wichtige Aufmerksamkeitspunkte oder auch Schwachstellen in den Betrieben identifiziert werden konnten. Alle Ergebnisse wurden jeweils in einem Abschlussbericht zusammengefasst sowie schwerpunktspezifische Schlussfolgerungen gezogen, die in Handlungshilfen wie zum Beispiel Checklisten oder Leitfäden sowie in spezifische Aus-, Fort- und Weiterbildungen für die Überwachungsbehörden einflossen.
Welche Schwerpunktaktivitäten wurden durchgeführt?
- Biogasanlagen
- Cateringbetriebe für sensible Personenkreise
- Ergotalkaloide
- Fresh-cut-Betriebe
- Gemeinschaftsverpflegungen für besonders empfindliche Personengruppen
- Großkonditoreien
- Hersteller und Importeure von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff
- Kühlhäuser
- Milchausgabeautomaten und Milchkammern
- Ölsamenverarbeitende Betriebe
- Unverpacktläden

