"Unter Dampf!" – Wie sicher sind elektrische Zigaretten (E-Zigaretten)?

Was ist eine E-Zigarette?

E-Zigaretten werden seit 2007 in Deutschland und vielen anderen EU-Ländern über das Internet oder in Spezialgeschäften angeboten und finden immer mehr Anhänger. Sie simulieren das Rauchen mit technischen Mitteln, ohne dabei Tabak zu verbrennen. Die Geräte bestehen aus einer Stromquelle (Akku), einem elektrischen Vernebler und einer auswechselbaren Kartusche mit einer Flüssigkeit (Liquid), die durch das Saugen am Mundstück vernebelt und inhaliert wird. Oft ist noch ein Signallicht vorhanden, das den Heiz- und Verdampfungsvorgang anzeigt. Benutzer von E-Zigaretten sprechen deshalb auch nicht vom Rauchen, sondern vom Dampfen. Seit Kurzem sind auf dem Markt auch sogenannte E-Shishas erhältlich, die in Aufbau und Funktionsweise aber nichts anderes sind als E-Zigaretten mit einem Mundstück, das dem einer Wasserpfeife (arabisch Shisha) nachempfunden ist.

Welche Inhaltsstoffe sind enthalten?

E-Zigaretten enthalten keinen Tabak. Hauptbestandteile der Liquids sind im Wesentlichen Propylenglykol, Glycerin, Nikotin sowie verschiedene Duft- und Aromastoffe (zum Beispiel Vanille, Haselnuss, Waldbeere). Es gibt jedoch auch nikotinfreie Erzeugnisse auf dem Markt. Neben den kommerziell erhältlichen Liquids können Konsumenten auch eigene Gemische und Konzentrate herstellen, wodurch ein unübersichtliches Spektrum an Substanzen konsumiert wird.

Welche Gesundheitsgefahren bestehen?

Propylenglykol: Propylenglykol ist ein Feuchthaltemittel, das in den Liquids als Trägerstoff eingesetzt wird und für den Nebeleffekt beim Verdampfen verantwortlich ist. Als Kurzzeitfolgen der Inhalation von E-Zigarettenaerosolen wurden wiederholt folgende Symptome beschrieben:

  • Atemwegsreizungen und trockener Husten
  • Beeinträchtigung der Lungenfunktion
  • Hinweise auf Entzündungsprozesse in den Atemwegen
  • Kopfschmerzen und Übelkeit

Nikotin: Das in den meisten Liquids enthaltene Nikotin ist ein Nervengift und ein Suchtstoff, der körperliche Abhängigkeit erzeugt und bei langfristigem Gebrauch zu Herz-Kreislauferkrankungen führen kann. Der Nikotingehalt der Liquids ist vielfach so hoch (> 20 mg/ml), dass bereits geringe Flüssigkeitsmengen bei unbeabsichtigtem Verschlucken oder Hautkontakt ernsthafte Vergiftungen verursachen können (u.a. heftiges Erbrechen, Herzrasen, Bewusstlosigkeit). Nikotinlösungen sind wegen ihres süßlichen Aromas und der Färbung für Kleinkinder attraktiv. Sie stellen für die Jüngsten eine erhebliche Gesundheitsgefährdung dar. Dennoch gelangen die Liquids oftmals in Verpackungen ohne entsprechende Kindersicherung in den Handel.

Aromastoffe: Einige der in Betriebsflüssigkeiten für E-Zigaretten verwendeten Aromastoffe besitzen sensibilisierendes Potential (z. B. Benzylalkohol, L-Limonen) und können bei wiederholtem Konsum Kontaktallergien hervorrufen oder auslösen.

Die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen beim Gebrauch von E-Zigaretten (z. B. Atemwegsentzündungen) sind derzeit noch nicht untersucht. Ein gesundheitliches Risiko stellt insbesondere das dauerhafte Einatmen von ultrafeinen Propylenglykol-Tröpfchen dar. Die Partikel können in tiefe Regionen der Lunge vordringen und bei regelmäßigem Dampfen gegebenenfalls das Asthmarisiko des Konsumenten erhöhen. E-Zigaretten sind ebenso wie andere tabakfreie Rauchtechniken (z. B. Shiazo-Wasserpfeifen) gesundheitlich nicht unbedenklich. Vom Konsum ist daher aus fachlicher Sicht abzuraten.

Besteht ein Gesundheitsrisiko durch Passivdampfbelastung?

Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass der Konsum von E-Zigaretten die Luftqualität in Innenräumen erheblich beeinträchtigt. Von gesundheitlicher Bedeutung sind vor allem flüchtige organische Verbindungen (u.a. Formaldehyd), Nikotin, ultrafeine Partikel sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) mit potenziell krebserzeugender Wirkung. Angesichts des großen Produktspektrums von Dampfflüssigkeiten und der Möglichkeit zum Mischen von Inhaltsstoffen und Konzentraten ist es darüber hinaus fraglich, was der Konsument hier tatsächlich inhaliert bzw. ausatmet und mit welchen Schadstoffen die Raumluft belastet wird. Gesundheitsrisiken sind daher bei langfristiger Passivdampfbelastung nicht auszuschließen.

Werden E-Zigaretten behördlich reguliert?

Seit Inkrafttreten der Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU am 20. Mai 2016 unterliegen E-Zigaretten in Deutschland im Rahmen der Neufassung des Tabakrechts der behördlichen Kontrolle. Nikotinhaltige E-Zigaretten und Nachfüllbehälter müssen demnach eine Reihe von Sicherheits- und Qualitätsanforderungen erfüllen. So darf der Nikotingehalt der Betriebsflüssigkeiten 20 mg/ml nicht überschreiten. Die Produkte müssen kinder-, bruch- und auslaufsicher sein und einen gesundheitsbezogenen Warnhinweis tragen, wie „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht. Es wird nicht für den Gebrauch durch Nichtraucher empfohlen.“ Darüber hinaus gelten eine Reihe weiterer Auflagen zum Beispiel in Bezug auf Deklaration, Vermarktung (Werbeverbote) und Meldepflichten zu Inhaltsstoffen, toxikologischen Daten und Marktanteilen der Produkte.

Hersteller und Händler, die grenzüberschreitenden Fernabsatz von E-Zigaretten betreiben, müssen registriert sein und ein Altersüberprüfungssystem verwenden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher das Mindestalter aufweist, das für den Erwerb der Erzeugnisse in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat vorgeschrieben ist. In Deutschland ist die Abgabe von E-Zigaretten und E-Shishas (unabhängig vom Nikotingehalt) an Minderjährige seit 01. April 2016 gesetzlich verboten.

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