Überprüfungen von chemischen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen

Für gefährliche Stoffe gelten rechtliche Vorgaben hinsichtlich ihrer Herstellung, des Inverkehrbringens, ihrer Kennzeichnung, Handhabung und Anwendung sowie ihrer Entsorgung. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) überprüft wesentliche Bereiche dieser Vorgaben, um einen sicheren Umgang der Verbraucher mit chemischen Stoffen und Produkten zu ermöglichen. Das in den vergangenen Jahren untersuchte Spektrum ergab sich aus den Berichten zum stofflichen Verbraucherschutz, die in die Jahresberichte des StMAS zur Gewerbeaufsicht eingehen.