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Tollwut (Rabies, klassische Tollwut, terrestrische Tollwut)
Erreger

Abbildung 1: Elektronenmikroskopische Aufnahme von Rhabdovirus-Partikeln im Negativkontrast.
Der Erreger der klassischen Tollwut, das Rabiesvirus (RABV), gehört in die Familie der Rhabdoviren, zum Genus Lyssavirus. Neben RABV werden dem Genus 13 weitere Viren (und ein noch nicht ausreichend charakterisiertes weiteres Isolat) zugeordnet. 12 dieser Viren wurden aus Fledermäusen isoliert und gelten daher als Erreger der sog. Fledermaustollwut.
Vorkommen und Übertragung
Infektionen mit RABV sind weltweit verbreitet. Ein gehäuftes Vorkommen wird aus etwa 100 Ländern der Erde, insbesondere auch aus touristischen Fernreisezielen in Asien, Mittel- und Südamerika, Afrika und Osteuropa berichtet. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 2008 anerkannt frei von terrestrischer Tollwut. Das Hauptrisiko für eine Wiedereinschleppung besteht daher in der Einfuhr von infizierten Haustieren (Fleischfresser) aus entsprechenden Risikogebieten.
Infektionen mit „Fledermaus-Lyssaviren“ sind ebenfalls weltweit verbreitet. In Deutschland wurden bisher das European Bat Lyssavirus 1 (EBLV-1), selten das European Bat Lyssavirus 2 (EBLV-2) und bisher nur dreimal das Bokeloh Bat Lyssavirus (BBLV) nachgewiesen.
Die Übertragung erfolgt über den Speichel, durch den Biss eines an Tollwut erkrankten Tieres.
Krankheitsbild
Die Tollwut ist eine akute, grundsätzlich letal verlaufende Infektionskrankheit, die vorwiegend Säugetiere befällt. Sie manifestiert sich bei klassischem Verlauf durch Bewusstseinsstörungen, erhöhte Erregbarkeit und Lähmungserscheinungen, die letztlich zum Tode führen. Es werden zumindest in der klassischen Tollwut drei Stadien der Erkrankung, das Prodromalstadium (Initialstadium), das Exzitationsstadium ("rasende Wut") und das Paralysestadium ("stille Wut") unterschieden.
Der Mensch gilt im Vergleich zum Tier als minder empfänglich. Das Krankheitsbild beim Menschen entspricht dem des Tieres.
Diagnostik
Für die Diagnosestellung ist immer ein Virusnachweis notwendig. Dieser erfolgt durch den Nachweis des Virusantigens in Abklatsch-Präparaten des Gehirns mittels Immun-Fluoreszenz-Test (IFT). Eingesendet werden können ganze Tierkörper oder Köpfe von Tieren. Auf Kühlung während des Transportes ist zu achten.
Spezifische PCR-Verfahren stehen am LGL ebenfalls zur Verfügung.
Gesetzliche Regelungen, Referenzlabor
Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-VO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Oktober 2010 (BGBl. I S.1313), Verordnung (EG) Nr. 998/2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken, in der Fassung vom 26. Mai 2003, Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen in der jeweils gültigen Fassung.
Nationales Referenzlabor: Friedrich-Loeffler-Institut, Südufer 10, 17493 Greifswald - Insel Riems (OIE und Nationales Referenzlabor für Tollwut), Tel. 033979 80-186, Link zum Referenzlabor: OIE und Nationales Referenzlabor für Tollwut
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