Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege sowie sonstige Haushaltschemikalien

Warenkunde

Reinigungsmittel und Pflegemittel sind Produkte, die in verschiedensten Bereichen unseres Alltags Anwendung finden. Die früheren Hausmittel wie Seife, Soda und Pflanzenöle wurden im Laufe der Zeit durch Spezialprodukte wie Waschmittel in Gelform, Weichspüler, Entfärber, WC-Reiniger, Bodenpflegemittel, Metallreinigungsmittel und andere abgelöst. Aufgrund der vielfältigen Anwendungen wie beispielsweise im Bereich der Textilpflege oder im Bereich der häuslichen Reinigung wird eine Vielzahl von Inhaltsstoffen für die Herstellung dieser Produkte benötigt. Die jährlich eingesetzten Mengen an Reinigungsmitteln führten zu einer zunehmenden Gewässerbelastung, sodass der Gesetzgeber ein Phosphatverbot für Waschmittel erließ und festlegte, dass nur abbaubare Tenside verwendet werden dürfen. Darüber hinaus wurden rechtliche Regelungen erlassen, die dem Gesundheitsschutz dienen. So kann sich der Verbraucher über Inhaltsstoffe des Produkts sowohl auf dem Produkt selbst als auch über das Internet informieren. Dies ist vor allem für Allergiker hilfreich, da unter anderem eine Reihe von Duftstoffen, wie zum Beispiel der Duftstoff Limonen (ein Bestandteil von Zitrusfrüchten), allergische Reaktionen hervorrufen können. Im Bereich der Wasch- und Reinigungsmittel schreibt die europäische Detergenzien-Verordnung 648/2004/EG eine Deklarationspflicht allergener Duftstoffe ab einer Konzentration von 0,01 % vor. Zudem gelten Konservierungsstoffe wie Isothiazolinone und Benzalkoniumchlorid als Kontaktallergen bei Hautberührung.

Zu den häufigsten Inhaltsstoffen von Reinigungsmitteln gehören Tenside, Zeolithe und Soda (Quelle: Umweltbundesamt - UBA). Weiterhin werden neben vielen anderen Inhaltsstoffen organische Säuren wie Zitronensäure, Milchsäure oder Alkohole, etwa Isopropanol oder Ethanol, eingesetzt. Einige der Inhaltsstoffe haben jedoch gesundheitsgefährdende Eigenschaften, die dazu führen, dass der Hersteller das Produkt mit zusätzlichen Angaben versehen muss, welche die Gefahr benennen und entsprechende Sicherheitshinweise angeben. Dazu gehören einzelne Duftstoffe, die ab einer bestimmten Konzentration sensibilisierende Eigenschaften aufweisen. Andere Produkte wie Rohrreiniger oder Bleichlauge können aufgrund der Verwendung von Natriumhydroxid oder Natriumpercarbonat eine ätzende oder sogar gesundheitsschädliche Wirkung haben.

Rechtliche Grundlagen

  • Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
  • Bedarfsgegenständeverordnung
  • Wasch- und Reinigungsmittelgesetz
  • Detergenzienverordnung
  • Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
  • Chemikalienrecht
  • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)
  • Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)