Förderprogramm zur Steigerung der medizinischen Qualität in Bayerischen Kurorten und Heilbädern

Das Förderprogramm unterstützt bayerische hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder sowie anerkannte Heilquellen- und Moorkurbetriebe, Maßnahmen und Untersuchungen für den Nachweis der medizinischen Qualität (Ergebnisqualität) durchzuführen. Dadurch sollen die Akzeptanz der kurortmedizinischen Maßnahmen und die Gesundheit in der Bevölkerung gefördert, relevante und häufige Erkrankungen verhindert und der Gesundheitsstandort Bayern gleichermaßen gestärkt und zukunftsorientiert ausgerichtet werden. Ziel ist es, das eigenständige Gesundheitsprofil durch moderne und neue medizinische Konzepte besonders im Bereich Früherkennung, (betriebliche) Gesundheitsförderung und Prävention, als auch Versorgung zu schärfen sowie die medizinische Qualität im Sinne einer Ergebnisqualität weiter zu verbessern.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Zuwendungen aus dem Programm stellen freiwillige Leistungen dar und können nur insoweit bewilligt werden, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Ein Zuwendungsantrag kann deshalb unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden.

Weitere Informationen und die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der medizinischen Qualität in den bayerischen hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern sowie anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben (KuHeMo-FöR) finden Sie in der rechten Spalte dieser Website.

Im Folgenden haben wir für Sie wichtige Informationen zum Förderprogramm zusammengefasst.

Bitte beachten Sie, dass bereits begonnene Projekte nicht gefördert werden können. Folglich darf mit dem Projekt nicht vor der Förderzusage, bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn begonnen werden.

Aufgrund eines mehrstufigen Begutachtungsverfahrens ist von einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer der Anträge auszugehen. Wir bitten dies bei Ihrer Projektplanung zu berücksichtigen.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Projekte, die im Rahmen eines therapeutischen, rehabilitativen, präventiven oder gesundheitsfördernden kurörtlichen Gesamtkonzepts umgesetzt werden. Gefördert werden insbesondere Studien und Untersuchungen

  • zur Verbesserung der Evidenz von Vorsorgemaßnahmen und medizinischen Interventionen im Rahmen von Aufenthalten in hochprädikatisierten Kurorten, Heilbädern und anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben oder
  • zur Ausrichtung der hochprädikatisierten Kurorte, Heilbäder und anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetriebe auf häufige und relevante umwelt- und lebensstilbedingte chronische Krankheiten und Beschwerden und medizinische Zukunftsthemen inklusive zielgruppenspezifischer gesundheitsfördernder Angebote,

wenn sie mit einem der Forschungsfrage angemessenen Nachbeobachtungszeitraum qualitätsgesichert durchgeführt und evaluiert werden.

Nicht gefördert werden Maßnahmen, die primär touristisch oder wellnessorientiert sind.

Zuwendungsempfänger

Alle natürlichen und juristischen Personen.

Zuwendungsvoraussetzungen

Zusätzlich zum Fördergegenstand (Nr. 1.2 der KuHeMo-FöR) muss das zu fördernde Projekt

  • einen Bezug zu einer oder mehreren Gemeinden haben, die
    • über eine Anerkennung gemäß §§ 3 bis 8 der Bayerischen Anerkennungsverordnung (BayAnerkV) verfügen oder
    • Sitz eines anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetriebs gemäß Teil 3 des Amtlichen Verzeichnisses der anerkannten Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte in Bayern sind oder
    • Sitz eines Staatsbads gemäß Anhang zum Amtlichen Verzeichnis der anerkannten Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte in Bayern sind,
  • das natürliche Heilmittel oder das kurortspezifische Verfahren gemäß der Prädikatisierung oder der der Artbezeichnung gemäße Kurortcharakter angemessen eingebunden werden,
  • das Gesamtkonzept bei Antragstellung hinreichend wissenschaftlich begründet sein.

Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.

Eckpunkte der Förderung

  • Der Bewilligungszeitraum beträgt höchstens 36 Monate (3 Jahre).
  • Die Zuwendung beträgt bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausausgaben sowie bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben, höchstens jedoch insgesamt 500.000 Euro.
  • Der Zuwendungsempfänger muss einen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.
  • Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mit mindestens 100.000 Euro festgesetzt werden.
  • Die KuHeMo-FöR tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Antragstellung und Bewilligung

Bevor Sie das Antragsformular anfordern, empfehlen wir Ihnen, anhand der kurzen Checkliste zu überprüfen, ob Sie die wesentlichen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen und damit eine Antragstellung grundsätzlich Aussicht auf Erfolg haben könnte bzw. der Antrag prüffähig ist.

Das Antragsformular kann anschließend hier angefordert werden.

Folgende Anlagen sind dem Antrag beizulegen:

  • Projektbeschreibung, in der neben Einzelheiten zum Projekt (Titel, Ort, Beginn und Ende) vor allem Hintergrund und Ziele sowie die Bedeutung des Projekts für die medizinische Qualität in den hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern dargestellt werden,
  • Finanzierungsplan,
  • Erklärung zu den (DAWI-)De-minimis-Beihilfen.

Sollte das Projekt Baumaßnahmen enthalten, sind dem Antragsformular zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:

  • Planunterlagen, bestehend aus
    • dem Bau-, dem Raumprogramm oder beidem, gegebenenfalls mit Anerkennungsvermerk,
    • einem Übersichtsplan und – sofern vorhanden – eine topografische Karte im Maßstab 1:25.000
    • einem Lageplan des Bauvorhabens, mindestens im Maßstab 1:1000, mit Darstellung der Erschließung,
    • Plänen, die Art und Umfang des Bauvorhabens prüfbar nachweisen,
  • Vorbescheide oder sonstige Nachweise über die baurechtliche Zulässigkeit,
  • Erläuterungsbericht nach Muster 6 zu den VV zu Art. 44 BayHO,
  • Kostenermittlung nach Muster 5 zu den VV zu Art. 44 BayHO oder nach DIN 276, wobei diejenigen Kosten, für die eine Zuwendung beantragt wird, gesondert auszuweisen sind; gegebenenfalls sind weitere Kostenaufschlüsselungen oder Berechnungen, deren Ergebnisse der Kostenermittlung zugrunde gelegt wurden, beizufügen; Flächen und Rauminhalte sind nach DIN 277 zu berechnen.

Im Einzelfall kann die Bewilligungsbehörde auf die Vorlage bestimmter Unterlagen verzichten oder weitere Unterlagen anfordern.

Das LGL ist Bewilligungsbehörde.

Kontakt

Kontakt zur Förderstelle KuHeMo – Für fachliche Beratung vor Antragstellung:

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Sachgebiet GP5: Institut für Evidenzbasierte Kurortmedizin und Gesundheitsförderung (IKOM)

Prinzregentenstraße 6
97688 Bad Kissingen

Telefon: 09131 6808-7220
E-Mail: IKOM@lgl.bayern.de

Kontakt zum Fördersachgebiet – Für zuwendungsrechtliche Belange und Einreichung des Projektantrags:

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Sachgebiet K1: Rechtsangelegenheiten, Vergabestelle

Prinzregentenstraße 6
97688 Bad Kissingen

Telefax: 09131 6808-7333
E-Mail: KuHeMo-Foerderung@lgl.bayern.de

Sonstige Hinweise

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie im Downloadbereich rechts.