Tierschutzverstöße
Abb. 1: Unzureichende Unterbringung eines Pferdes ohne Unterstand, das sich vor Erschöpfung sogar in den Schlamm ablegt
Leider kommt es immer wieder zu Verstößen gegen das Tierschutzrecht, wobei Tieren in den verschiedensten Tierhaltungen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Für die Überwachung von Tierhaltungen und die Verfolgung von Verstößen sind die Veterinärämter der Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte zuständig. Diese Behörden gehören der ausführenden der drei im Grundgesetz verankerten Gewalten an, der Exekutive. Ihre originäre Aufgabe ist die Durchsetzung geltenden Rechts, in diesem Fall des Tierschutzrechts.
Tierschutzvereine tun zwar sehr viel für den Tierschutz, sind aber für die Durchsetzung des Tierschutzrechts nicht zuständig.
Der richtige Ansprechpartner für Bürger, die Tierschutzverstöße zur Anzeige bringen wollen, sind daher die Veterinärämter oder die Polizeidienststellen.