Kennzeichnungsmängel

Unter Kennzeichnungsmängeln werden Abweichungen in der Kennzeichnung bei Lebensmitteln von den rechtlichen Vorschriften verstanden. Die Abweichungen können rein formaler Art sein, z. B. wenn eine verbindliche Kennzeichnungsangabe fehlt oder wenn diese nicht in der vorgeschriebenen Weise angegeben wird.
Weiterhin können Kennzeichnungsmängel durch die stoffliche Beschaffenheit bzw. die Zusammensetzung eines Lebensmittels begründet sein. Das heißt die Kennzeichnung eines Lebensmittels weicht von der tatsächlich vorliegenden stofflichen Beschaffenheit bzw. Zusammensetzung ab. Da bei solchen Abweichungen in der Regel die Vorschriften zum Schutz vor Täuschung berührt werden, sind diesbezügliche Untersuchungen der stofflichen Beschaffenheit und Zusammensetzung sowie die rechtliche Beurteilung der Ergebnisse ein wichtiger Schwerpunkt in der Arbeit des LGL.

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Kennzeichnungsmängel im Rahmen von Untersuchungsergebnissen

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