Fruchtsaftuntersuchungen
Fruchtsaft
Das LGL hat 2025 80 Proben von Fruchtsäften auf das Mykotoxin (Schimmelpilzgift) Patulin untersucht. Erfreulicherweise musste keine Probe beanstandet werden. Konkret war in 75 Prozent der Proben, darunter die untersuchten Quitten- und Aroniasäften sowie eine Apfel-Aronia-Mischung, keinerlei Patulin nachweisbar. In den Proben, in denen Gehalte an Patulin festgestellt wurden, lagen diese deutlich unterhalb der gesetzlich zulässigen Höchstgrenze. Auslöser der Schwerpunktuntersuchung war eine Meldung der Niederlande über das Europäische Schnellwarnsystem im Jahr 2024. Gemeldet wurden damals Smoothies, die einen zu hohen Patulingehalt aufwiesen, zurückzuführen auf verarbeiteten Saft aus Apfelbeeren (Aronia).
- LGL-Pressemitteilung: Süffig & sicher: Keine Mängel bei Schimmelpilzgift-Untersuchungen in Fruchtsäften (09.01.2026)
- Patulin in Apfelsaft & Co. – Untersuchungsergebnisse 2025
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