Nickel

Nickel ist in der Natur weitverbreitet. In die Umwelt gelangt es durch industrielle Nutzung, aber auch über natürliche Quellen wie Vulkanausbrüche und Gesteinsverwitterung. Nickel kann beispielsweise aus nickelhaltigen Gesteinen ausgewaschen werden und ins Trinkwasser gelangen. Da Nickel Bestandteil von Stahl und anderen Metalllegierungen ist, kann es u.U. aus Hausinstallationsmaterialien bei längeren Standzeiten herausgelöst und so ins Trinkwasser eingetragen werden. Die Trinkwasserbelastungen sind in der Regel jedoch niedrig und tragen deshalb nach Meinung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wenig zur Gesamtbelastung des Verbrauchers bei.


Nickel ist ein essentielles Spurenelement für Pflanzen und Mikroorganismen; für Tiere ist die Bedeutung unklar. Nach Aussage der Deutschen Gesellschaft für Ernährung braucht der menschliche Körper wahrscheinlich Nickel ebenfalls in Spuren. Als Hauptaufnahmepfad gilt hier die Ernährung. Back- und Teigwaren sowie Fleisch- und Wursterzeugnisse haben üblicherweise nur geringe Nickelgehalte. Als verhältnismäßig nickelreich gelten bestimmte Getreidesorten wie Hafer oder Mais, Sojabohnen, Nüsse, Kakao und Schokolade, Hülsenfrüchte wie Erbsen, Bohnen, Kopfsalat und andere Gemüse.


Neben dem natürlichen Eintrag kann Nickel u.U. auch über andere Wege ins Lebensmittel gelangen. So wird Nickel beispielspeise als chemischer Katalysator bei der Herstellung bestimmter Fette genutzt und ist Bestandteil von Konservendosen oder Kochgeschirr. Deshalb werden im Rahmen des Monitorings des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), an dem auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit teilnimmt, seit vielen Jahren regelmäßig unterschiedliche Lebensmittelgruppen auf ihre Nickelgehalte untersucht.
Auch in Schmuck, Piercings, Knöpfen, Metallspielzeug oder Tätowiermitteln kann Nickel enthalten sein. Da zudem Nickel ein starkes Kontaktallergen für den Menschen darstellt, werden in die Überwachung der Länder auch bestimmte Kosmetika, Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und Spielzeug einbezogen.
In der Bevölkerung ist eine Nickelallergie häufig zu beobachten. Bei Allergikern treten juckende Hautausschläge mit Rötung, Bläschenbildung und Nässen, aber u.U. auch ernsthaftere Entzündungen auf. Bei einigen Patienten trägt auch die Aufnahme von Nickel über den Magen-Darm-Trakt zu einer Verschlechterung des Krankheitsbildes bei. Diese spezielle Risikogruppe sollte nach EFSA die Einzeldosis maximal 1,1 µg Nickel/kg Körpergewicht aufnehmen. Nicht sensibilisierte Verbraucher könnten dagegen eine zweifach höhere Menge an Nickel täglich lebenslang ohne Gesundheitsrisiko zuführen. Wird dieser Wert dauerhaft überschritten, kann es andernfalls zu Veränderungen der Sexualhormone, Verminderung der Fruchtbarkeit oder sogar Schädigungen der Nachkommen kommen.
Nickel und Nickelverbindungen sind für den Menschen als krebserzeugend eingestuft, aber bei Aufnahme von Nickel über die Ernährung hält die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit eine Erhöhung des Krebsrisikos für unwahrscheinlich. Gleichwohl hat die EFSA bei den in Europa geschätzten täglichen Nickelaufnahmemengen Bedenken, da sie bei Teilen der Bevölkerung im Bereich der maximal empfohlenen täglichen Aufnahmemenge liegen bzw. vor allem bei Kleinkindern sogar überschritten werden können. Im Sinne der Gesundheitsvorsorge ist deshalb eine Minimierung der Belastung anzustreben.

Die Trinkwasserverordnung und die Mineral- und Tafelwasserverordnung enthalten Grenzwerte in Höhe von 0,020 mg/l. Die Nickel-Freisetzung aus dem Material von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt soll 0,14 mg Nickel/kg Lebensmittel nicht überschreiten. Dieser Richtwert stammt aus der Resolution des Europarats über Metalle im Lebensmittelkontakt aus 2013.