Das Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter (GESiK)

Das Pilotprojekt GESiK wurde von 2015 bis 2019 in sechs Pilotämtern erfolgreich durchgeführt. Seit September 2019 erfolgt nun in mehreren Schritten die flächendeckende Einführung der aus GESiK entwickelten reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) in ganz Bayern.

Ergebnisse aus den ersten beiden Projektjahren finden Sie hier zum Download:

Bericht über die Ergebnisse der Evaluation des Gesundheits- und Entwicklungsscreenings im Kindergartenalter (PDF, 2,42 MB)

Die ersten Lebensjahre sind für die kindliche Entwicklung von besonderer Bedeutung. Sie haben Auswirkungen auf das weitere Leben einschließlich der Gesundheitschancen und Krankheitsrisiken. Damit die gesundheitliche Chancengleichheit verbessert und ggf. ein drohendes oder bestehendes Diskriminierungsrisiko vermindert werden kann, benötigen manche Kinder bzw. Familien eine frühzeitige Unterstützung. Durch ein solches Angebot in einem günstigen Zeitfenster der Entwicklung kann die spätere kindliche Entwicklung z. B. im sprachlichen und visuomotorischen Bereich sowie beim Erwerb der Rechenvorläuferfähigkeiten unterstützt werden. Für eine Förderung dieser Fähigkeiten liegt nach derzeitigem wissenschaftlichem Stand das optimale Zeitfenster im Alter von 4 bis 5 Jahren. Auch in Bayern sollen die Kinder und ihre Familien dieses Angebot für eine frühzeitige Unterstützung und bestmögliche kindliche Entwicklung erhalten. Die herkömmliche Schuleingangsuntersuchung als wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge, bei der auch auf diese Aspekte eingegangen wird und Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden, findet derzeit im letzten Kindergartenjahr statt. Dieser späte Untersuchungszeitpunkt entspricht häufig nicht mehr dem aus entwicklungsneurologischer Sicht optimalen Förderzeitpunkt.

Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat im Juli 2014 beschlossen, in sechs bayerischen Landkreisen bzw. Kommunen ein Pilotprojekt zur Neukonzeption der Schuleingangsuntersuchung durchzuführen. In diesem Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter (GESiK) werden die Kinder ein Jahr früher als bisher untersucht. Außerdem wurde der Screeningumfang dem aktuellen wissenschaftlichen Stand angepasst. GESiK hat das Ziel, Unterstützungsbedarf und Entwicklungsauffälligkeiten, Seh- und Hörstörungen sowie bislang noch nicht diagnostizierte Krankheiten frühzeitig aufzudecken.

Wer kann an GESiK teilnehmen?

Alle Kinder, die zwischen dem 1.10.2018 und dem 1.10.2019 fünf Jahre alt werden und in den Landkreisen Coburg, Dachau, Main-Spessart , Passau, der Stadt Augsburg oder in einem der genannten Stadteile in München (Trudering-Riem, Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln, Schwabing-Freimann) wohnen, haben die Möglichkeit an GESiK teilzunehmen. Diese Kinder werden von ihrem Gesundheitsamt schriftlich zur Teilnahme eingeladen.

Die Teilnahme an GESiK ist freiwillig. Für Kinder, die nicht an GESiK teilnehmen, ist die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung im kommenden Jahr verpflichtend. Die Untersuchung wird dann genauso wie bei GESiK durchgeführt, nur werden die Grenzwerte für einen auffälligen Befund an das höhere Alter angepasst werden. Allerdings ist der Zeitraum, der dann für eine mögliche Förderung des Kindes bleibt, oft sehr kurz.

Wie läuft GESiK ab?

GESiK hat bis zu drei Bestandteile:

  • Erster Teil ist für alle Kinder die "Screeninguntersuchung" durch eine sozialmedizinische Assistentin.
    Screening durch die Sozialmedizinische Assistentin
    - für alle Kinder -
    Gesundheitliche Vorgeschichte und die Entwicklung des Kindes werden erfragt.
    Das Impfbuch wird auf Impflücken durchgesehen.
    Das Kinderuntersuchungsheft mit den U-Untersuchungen wird durchgesehen.
    Gewicht und Körpergröße werden gemessen.
    Hör- und Sehfähigkeit werden getestet.
    Die sprachliche Entwicklung wird untersucht.
    Weitere Fähigkeiten, auf denen das Erlernen des Schreibens, Lesens und Rechnens aufbauen (wie zum Beispiel das Verständnis von „viel“ und „wenig“ oder „groß“ und „klein“) werden mit standardisierten, einfachen und spielerischen Tests untersucht.
  • Zweiter Teil ist eine ärztliche Untersuchung durch einen Arzt des Gesundheitsamtes: In einigen Gesundheitsämtern werden alle Kinder anschließend einem Arzt oder einer Ärztin aus dem Gesundheitsamt vorgestellt. In anderen Landkreisen werden die Kinder nur zur ärztlichen Untersuchung eingeladen, wenn sich aus der Untersuchung der Sozialmedizinischen Assistentin, dem Elternfragebogen, der U8 bzw. U9 oder der Vorgeschichte ein kontrollbedürftiger Befund ergibt. Bei allen Kindern kann selbstverständlich auch auf Wunsch der Eltern (z. B. vorzeitiger Einschulung oder auffälligem Verhalten) eine ärztliche Untersuchung erfolgen.
  • Dritter Teil ist wiederum eine ärztliche Untersuchung, diesmal im Jahr vor Schulbeginn. Bei auffälligen Befunden in der ärztlichen Untersuchung kann der untersuchende Arzt die Indikation für eine ärztliche Wiederholungsuntersuchung im Jahr vor der Einschulung stellen.
Kinder beim Lesen

Foto: © S.Kobold - Fotolia.com

Die Befunde der einzelnen Untersuchungsbestandteile und das resultierende weitere Vorgehen werden ausführlich mit den Eltern besprochen.

Alle diese Untersuchungen sind freiwillig und ein Angebot für Kind und Familie.

Die Eltern erhalten eine schriftliche Befundmitteilung, und sobald der Nachweis über eine durchgeführte U9 vorliegt, eine Bescheinigung für die Schule, dass sie mit ihrem Kind an GESiK teilgenommen haben.

Warum ist es gut für mein Kind, wenn es an GESiK teilnimmt?

Für Ihr Kind ist es eine Chance, wenn es an GESiK teilnehmen darf. Meistens sind alle Untersuchungen unauffällig, dann werden Sie und Ihr Kind in der aufregenden Zeit vor Schulbeginn entlastet. Es fallen keine Termine mehr an.

Sollte Ihr Kind eine Förderung oder Therapie benötigen, so ist noch ausreichend Zeit diese vor Schulbeginn durchzuführen. Auch ist eine Behandlung in dem jüngeren Alter oft effektiver.

Auch für Kinder, die bei allen U-Untersuchungen waren, ist es sinnvoll an GESiK teilzunehmen. Das Untersuchungsspektrum wurde mit den bayerischen Kinderärzten so abgestimmt, dass sich die Untersuchungen ergänzen.

Wie geht es nach GESiK weiter?

4 Kinder stecken die Köpfe zusammen und schauen auf den Boden in die Kamera.

Foto: © svetaorlova - Fotolia.com

Stellt der Arzt oder die Ärztin im Gesundheitsamt fest, dass Ihr Kind mehr gefördert werden sollte, so wird er dies mit Ihnen besprechen. In den meisten Fällen können Sie als Eltern Ihr Kind im Alltag ohne viel Zeitaufwand fördern. Oft reicht es aus, das Kind zur Mithilfe bei einfachen Haushaltstätigkeiten aufzufordern, ihm vorzulesen oder mit ihm zu spielen.

Sollte eine häusliche Förderung nicht ausreichen, so wird Sie die Ärztin vom Gesundheitsamt zu Ihrem Kinder- oder Hausarzt schicken. Hält sie es für sinnvoll, dass Ihr Kind kurz vor Schulbeginn noch einmal untersucht wird, so wird sie das mit Ihnen besprechen und Sie werden mit Ihrem Kind noch einmal eingeladen.

Was geschieht mit den Daten?

Die Gesundheitsämter erhalten von den Einwohnermeldeämtern die Adressen der im übernächsten Jahr schulpflichtig werdenden Kinder. Die Eltern dieser Kinder werden dann vom Gesundheitsamt zu GESiK eingeladen.

Nach Abschluss aller Untersuchungen werden die Untersuchungsergebnisse in anonymisierter Form (ohne Angabe personenbezogener Daten wie Name und Anschrift) an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übermittelt und statistisch ausgewertet. Die Untersuchungsunterlagen werden vertraulich im Gesundheitsamt aufbewahrt. Die Ergebnisse der statistischen Auswertung der erhobenen Daten bilden die Grundlage für die Entscheidung, ob eine Ausweitung von GESiK auf ganz Bayern erfolgen wird.

Wenn es für die Gesundheit des Kindes oder die Teilnahme des Kindes am Unterricht (inkl. Sportunterricht) wichtig ist, dass der Schule Informationen zum Gesundheitszustand des Kindes vorliegen, so erhält die Schule diese Informationen durch die Eltern selbst. Dies kann z. B. chronische Erkrankungesn wie Asthma, Herzfehler, Diabetes mellitus, Stoffwechselerkrankungen oder auch Allergien betreffen. Wünschen die Eltern, dass diese Information durch das Gesundheitsamt an die Schule gegeben wird, so muss hierfür die schriftliche Einverständniserklärung eines Elternteils (Personensorgeberechtigten) vorliegen.

Ansonsten erhält die Schule nur dann direkte Informationen vom Gesundheitsamt, wenn sich Befunde ergeben, die für die Unterrichtsgestaltung bedeutsam sind, zum Beispiel bei Kindern die auf den Rollstuhl angewiesen oder die durch eine gravierende Seh- oder Hörschwäche beeinträchtigt sind. Für eine möglichst optimale Integration der betroffenen Kinder ist dies unerlässlich. In diesen Fällen werden die Eltern hierüber selbstverständlich informiert.