Spirituosen, spirituosenhaltige Getränke

Warenkunde

Als „Spirituose“ ist nach Art. 2 der Verordnung (EU) 2019/787 ein alkoholisches Getränk definiert, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, besondere sensorische Eigenschaften aufweist und über einen Alkoholgehalt von mindestens 15 % vol verfügt. Einzige Ausnahme von diesem Mindestalkoholgehalt ist für Eierlikör geregelt, der mindestens 14 % vol Alkohol enthalten muss. Die Produktpalette der Spirituosen umfasst sehr unterschiedliche Erzeugnisse: Neben Bränden aus vergorenen zucker-, stärke- bzw. inulinhaltigen Rohstoffen wie Obst, Getreide und Topinambur zählen hierzu auch Spirituosen auf der Basis von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, die unter Verwendung von bestimmten Zutaten wie Früchte, Beeren, Kräuter oder Gewürze und/oder von Aromastoffen gewonnen werden. Daneben gehören auch Liköre, beispielsweise Frucht-, Sahne-, Kräuter- und Eierlikör zur Warengruppe der Spirituosen. Unter „spirituosenhaltigen Getränken“ werden alkoholische Mischgetränke verstanden, in denen Spirituosen enthalten sind und deren Alkoholgehalt unter 15 % vol liegt.

Was wird generell untersucht?

Die Untersuchung von Spirituosen am LGL ist auf folgende Schwerpunkte ausgerichtet:

  • Überprüfung der analysierten Parameter einer Spirituosenkategorie im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den Merkmalen, die in der jeweiligen Spezifikation festgelegt sind
  • Quantitative Bestimmung von bestimmten Inhaltsstoffen, für die Höchstmengen festgelegt sind, wie Methanol oder Blausäure
  • Qualitative und quantitative Bestimmung von toxikologisch nicht unbedenklichen Bestandteilen oder Kontaminanten wie Ethylcarbamat
  • Prüfung auf bestimmte Stoffe, die Indikatoren für die Verwendung wertgeminderter Zutaten sind
  • Authentizitätsprüfung im Hinblick auf einen unzulässigen Zusatz von Stoffen wie Zusatzstoffe, Aromastoffe oder Fremdalkohol
  • Nachweis einer Markenfälschung bei Produkten im offenen Ausschank aus Gaststätten, Bars, Discotheken etc.
  • Stichprobenweise Marktkontrolle von Spirituosen mit geografischer Angabe
  • Schwerpunktuntersuchungen aus einem aktuellen Anlass bzw. bei besonders nachgefragten Produkten
  • Begutachtung der Kennzeichnung und Aufmachung einschließlich der Prüfung von Informationen, die dem Verbraucher über moderne technische Mittel der Kommunikation, beispielsweise auf einer Homepage, zur Verfügung gestellt werden.

Rechtliche Grundlagen

Außer den allgemeinen für die Beurteilung von Lebensmitteln geltenden Rechtsnormen sind für Spirituosen folgende Regelungen anzuwenden:

  • Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (ABl. Nr. L 130 S. 1) in der aktuellen Fassung
  • Leitlinien für die Umsetzung bestimmter Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (ABl. Nr. C 78 S. 3) in der aktuellen Fassung
  • Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 (ABl. Nr. L 39 S. 16)
  • Verordnung über bestimmte alkoholhaltige Getränke (Alkoholhaltige Getränke-Verordnung – AGeV) vom 30. Juni 2003 (BGBl. I S. 1255) in der aktuellen Fassung
  • Verordnung (EWG) Nr. 315/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln (ABl. Nr. L 37 S. 1) EU-Dok.-Nr. 3 1993 R 0315 in der aktuellen Fassung
  • Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. Nr. L 354 S. 16, ber. ABl. 2010 Nr. L 105 S. 114) in der aktuellen Fassung
  • Durchführungsverordnung Nr. 716/2013 der Kommission vom 25. Juli 2013 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen (ABl. Nr. L 201 S. 21) in der aktuellen Fassung
  • Empfehlung (EU) 2016/22 der Kommission vom 7. Januar 2016 zur Prävention und Reduzierung der Ethylcarbamatkontamination in Steinobstbränden und Steinobsttresterbränden und zur Aufhebung der Empfehlung 2010/133/EU (ABl. Nr. L6 S. 8) in der aktuellen Fassung
  • Verordnung (EG) Nr. 936/2009 der Kommission vom 7. Oktober 2009 zur Anwendung der zwischen der Europäischen Union und Drittländern vereinbarten gegenseitigen Anerkennung bestimmter Spirituosen (ABl. Nr. L 264 S. 5) in der aktuellen Fassung
  • Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG (ABl. Nr. L 354 S. 34) in der aktuellen Fassung

Die Verordnung (EG) Nr. 110/2008 sowie die Durchführungsverordnung Nr. 716/2013 sind nur noch zur Beurteilung von Spirituosen heranzuziehen, die vor dem 25. Mai 2021 nach bis dahin geltendem Recht hergestellt wurden.

Stand: 01. Juni 2022

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