Nährwertdeklaration

Seit 13. Dezember 2016 sind Nährwertangaben allgemein Pflicht für vorverpackte Lebensmittel. Davor waren Nährwertangaben gesetzlich nur vorgeschrieben, wenn ein Lebensmittel mit nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben (zum Beispiel "fettarm") ausgelobt wurde.
Bei allen vorverpackten Lebensmitteln sind nun der Brennwert sowie der Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz in Tabellenform anzugeben. Für bestimmte Lebensmittel gibt es Ausnahmen von der Angabe der verpflichtenden Nährwertdeklaration, zum Beispiel für Lebensmittel, die in kleinen Mengen direkt vom Hersteller an den Endverbraucher abgegeben werden.
Die rechtliche Grundlagen für die verpflichtende Nährwertdeklaration finden sich in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. Oktober 2011, der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

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