Diätetische Lebensmittel
Warenkunde
Diätetische Lebensmittel sind Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind.
Lebensmittel sind für eine besondere Ernährung bestimmt, wenn sie
- den besonderen Ernährungserfordernissen folgender Personengruppen entsprechen:
- Personengruppen, deren Verdauungs- und Resorptionsprozess oder Stoffwechsel gestört ist (z. B. Personen mit Erkrankungen des Darms)
- Personengruppen, die sich in besonderen physiologischen Umständen befinden (z. B. Schwangere, Stillende, Leistungssportler)
- gesunde Säuglinge und Kleinkinder.
- sich für den angegebenen Ernährungszweck eignen und mit dem Hinweis darauf in den Verkehr gebracht werden.
- sich auf Grund ihrer besonderen Zusammensetzung oder des besonderen Verfahrens ihrer Herstellung deutlich von den Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs unterscheiden.
Wichtige Gruppen diätetischer Lebensmittel sind:
- Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung
- Beikost
- Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung
- Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten)
- Natriumarme Lebensmittel
- Lebensmittel für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler
Personen mit Diabetes mellitus benötigen nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand keine speziellen diätetischen Lebensmittel. Für Diabetiker gelten inzwischen die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung wie für die Allgemeinbevölkerung (http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2008/10/
diabetiker_brauchen_keine_
speziellen_lebensmittel-11161.html). Aufgrund dessen wurden im Rahmen einer Änderungsverordnung die besonderen Vorschriften für "Diabetiker-Lebensmittel" gestrichen.
Was wird generell untersucht?
Diätetische Lebensmittel müssen sich aufgrund ihrer besonderen Zusammensetzung oder Herstellung für den angegebenen Ernährungszweck eignen. Anhand von chemischen und mikrobiologischen Untersuchungen wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüft. Neben der Bestimmung der deklarierten Inhaltsstoffe (z.B. Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren) erfolgen auch stichpunktartig Untersuchungen auf Zusatzstoffe und Kontaminanten. Darüber hinaus wird die Kennzeichnung kontrolliert und in einigen Fällen anhand vorgelegter Studien über die Wirksamkeit der Rezeptur die Eignung des Lebensmittels für den deklarierten besonderen Ernährungszweck überprüft.
Rechtliche Grundlagen
Für die diätetischen Lebensmittel gelten strenge Vorschriften im Hinblick auf ihre Zusammensetzung und Kennzeichnung. Diese sind in der Diätverordnung und in mehreren EU-Richtlinien und EU-Verordnungen geregelt. Daneben gelten noch einige allgemein für Lebensmittel gültige Rechtsnormen, wie z.B. das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die EU-Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe (VO (EG) Nr. 1333/2008.. Wichtig ist, dass für die Gruppe der bilanzierten Diäten und der Säuglingsanfangsnahrung eine Anzeigepflicht beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gilt. Bestimmte diätetische Lebensmittel (z.B. Säuglingstees ab der Geburt, besondere Lebensmittel für Schwangere und Stillende) unterliegen darüber hinaus einer Prüfung durch das BVL.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:
- Verordnung über diätetische Lebensmittel
- Richtlinie 89/398/EWG
- Richtlinie 96/8/EG
- Richtlinie 2006/141/EG
- Richtlinie 2006/125/EG
- Richtlinie 1999/21/EG
- Richtlinie 2001/15/EG