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Bakteriologische Fleischuntersuchung (BU)
Durchführung einer BU
Der zuständige Amtliche Tierarzt muss Stücke von Muskel, Niere, Leber, Milz und einen Lymphknoten zusammen mit einem Begleitschein (Vorlage "Antrag auf Bakteriologische Fleischuntersuchung (BU)" unter Downloads entsprechend anpassen) an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) oder eine andere Amtliche BU-Stelle einsenden. Im Rahmen einer BU ist stets auch ein Biologischer Hemmstofftest durchzuführen. Der Tierkörper verbleibt im Schlachthof und wird dort bis zum Abschluss der BU beschlagnahmt gehalten.
Abbildung 1: Untersuchungspflichtige Teile bei einer Bakteriologischen Fleischuntersuchung: Niere, Leber, Milz, Muskel und noch von Fettgewebe umgebener Lymphknoten (hier vom Rind, ohne besonderen makroskopischen Befund)
Die Muskel- bzw. Organproben werden am LGL zunächst einer "visuellen pathologischen Befundung" unterzogen und sodann mikrobiologisch auf den Gesamtkeimgehalt, Salmonellen, anaerobe Sporenbildner (z. B. Clostridien), ggf. andere Keime und auf eine etwaige Antibiotikaanwendung untersucht.
Die Untersuchungsergebnisse werden dem zuständigen Tierarzt vor Ort telefonisch und schriftlich mitgeteilt, woraufhin dieser die abschließende Beurteilung des Schlachttierkörpers vornimmt.
Abbildung 2: Zugabe von Probenstückchen in die Salmonellenanreicherung
Über die Laboranalytik hinaus ist es Aufgabe der Untersuchungsstelle, den vom Amtlichen Tierarzt mitgeteilten Vorbericht bezüglich Tierschutzkonformität zu überprüfen. Aus dem Vorbericht ist ersichtlich, wo und wann das Tier geschlachtet wurde und ob es – und wenn ja, wie weit – transportiert wurde. Weiterhin kann der klinische Vorbericht Auskunft über eine mögliche (unerlaubte) Krankschlachtung geben. So lässt sich nachvollziehen, inwieweit z. B. eine Erkrankung schon am lebenden Tier hätte auffallen müssen und somit eine Schlachtung verboten gewesen wäre oder ob der Verdacht besteht, dass das Tier medizinisch vorbehandelt wurde.
Derartige tierschutzrelevante "Auffälligkeiten" sind dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit vor Ort entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.
An den BU-Stellen des LGL werden jährlich ca. 60 Bakteriologische Fleischuntersuchungen und ca. 4.000 Biologische Hemmstofftests durchgeführt.
Voraussetzung für eine Zulassung eines Labors als Amtliche BU-Stelle ist eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 gemäß VO (EG) Nr. 882/2004.

