Echtheit und Herkunft von pflanzlichen Lebensmitteln

Viele Verbraucher wollen wissen, in welchem Land die Lebensmittel produziert wurden, die sie kaufen. Die Herkunftskennzeichnung von Obst und Gemüse ist dabei für die Verbraucher von großer Bedeutung. Nach der neuen Verordnung (EG) Nr. 1182/2007, die seit dem 1. Januar 2008 gilt, muss bei allen Obst- und Gemüseangeboten das Herkunftsland angegeben werden. Die Kennzeichnung muss auf der Verpackung deutlich sichtbar und leserlich sein, entweder unverwischbar aufgedruckt oder auf einem Etikett vermerkt. Bei unverpackter Ware muss ein Schild auf die Herkunft hinweisen. Ausnahmen bei der Kennzeichnung gibt es zum Beispiel für Kartoffeln, Bananen, Oliven, Zuckermais, Kokosnüsse, Paranüsse oder Datteln. Hier kann der Händler freiwillig kennzeichnen. Des Weiteren gilt die Verordnung nur für frisches Obst und Gemüse. Verarbeitete Produkte wie z. B. geschälter Spargel, geschnittener und geputzter Salat oder geschälte, geschnittene Ananas, müssen ebenfalls nicht mit dem Herkunftsland gekennzeichnet werden.

Herkunft

Die Angabe des Herkunftslandes oder -region ist beim Verkauf der meisten frischen Obst- und Gemüsesorten sowie bei Kulturpilzen gesetzlich vorgeschrieben. Bei den Verarbeitungserzeugnissen aus Obst, Gemüse oder Kulturpilzen besteht diese Verpflichtung derzeit nicht. Die Angabe eines Herkunftslandes oder einer Herkunftsregion ist bei diesen Erzeugnissen und anderen pflanzlichen Lebensmittel (z. B. Kaffee, Tee, Brot, Teigwaren, Schokolade) freiwillig möglich. Eine freiwillige Kennzeichnung der Herkunft wird in der Regel vorgenommen, wenn zu erwarten ist, dass sich diese positiv auf den Absatz des Produktes auswirkt. Dies ist besonders dann der Fall, wenn sich die Herkunftsregion vergleichsweise nah zum Absatzort befindet (u. a. regionale Lebensmittel) bzw. mit der Herkunft Qualitätserwartungen oder ein guter Ruf verbunden werden.

Echtheit

Unter Echtheit wird die Übereinstimmung der bei einem Lebensmittel vorgenommenen Deklaration und Auslobung insbesondere über die Beschaffenheit und Qualität mit der tatsächlichen vorliegenden Beschaffenheit verstanden. Es wird in diesem Zusammenhang auch von Authentizität gesprochen.
Auf eine bestimmte Beschaffenheit und Qualität eines Lebensmittels weisen besonders die Verkehrsbezeichnung oder das Zutatenverzeichnis hin, z. B. lässt die Verkehrsbezeichnung Marzipan u. a. auf die Herstellung aus Mandeln schließen. Darüber hinaus werden oft zusätzlich bestimmte hochwertige Zutaten oder bestimmte Herstellungsweisen ausgelobt. Beispielsweise wird die Verwendung von höherwertigem Olivenöl oder eine ökologische Erzeugung aufmerksam gemacht.

Echtheit

Eine umfassende Prüfung von Echtheit und Herkunft ist bei pflanzlichen Lebensmitteln nur begrenzt allein auf der Basis von Lieferpapieren, Warenbegleitdokumenten und ähnlichem möglich. Zum Schutz vor Verfälschungen oder Irreführenden Auslobungen kommen deshalb zahlreiche analytische Methoden zum Einsatz. Das Methodenspektrum ist dabei weit gefächert und reicht z. B. von der klassischen Mikroskopie bei der Pollenanalyse von Honig bis zu chromatographischen Analyseverfahren. Zum Beispiel werden die flüssigchromatographische Untersuchung von mit „Vanille“ ausgelobten Lebensmitteln und eine gaschromatographischen Untersuchung von Schokolade auf Fremdfettzusatz vorgenommen. Bei komplexen Fragenstellungen welche durch „einfachere“ Verfahren nicht lösbar sind findet die Isotopenanalytik Anwendung.