Dachstelle für Fragen des Exports

Der Export von Lebensmitteln in Drittländer, insbesondere in die Volksrepublik China und in weitere asiatische Länder, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Nachdem anfänglich die eurasische Wirtschaftsunion, die USA und Kanada Hauptexportländer für die EU waren, gewinnen nun Länder aus Mittel- und Südamerika an Bedeutung. Mittlerweile werden von Deutschland aus Produkte in die ganze Welt exportiert.

Bei einem Drittlandsexport müssen Unternehmer die jeweiligen rechtlichen Vorgaben der Drittländer erfüllen, welche teilweise über die EU-Anforderungen hinausgehen.
Als Voraussetzung für einen Export wird von vielen Drittländern vorab eine Registrierung oder Listung des verantwortlichen Lebensmittelunternehmens verlangt. In diesem Zusammenhang überprüft die für den Betrieb zuständige Überwachungsbehörde die Einhaltung der jeweiligen Drittlandsanforderungen und bestätigt diese. Der Listungsantrag wird auf dieser Grundlage von der zuständigen Behörde auf dem Dienstweg an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt. Auch nach erfolgter Listung / Registrierung prüft die zuständige Behörde in regelmäßigen Abständen die Erfüllung der Drittlandsanforderungen durch das Unternehmen.

Warensendungen in Drittländer werden von Bescheinigungen begleitet, die in vielen Fällen von der zuständigen Behörde ausgestellt (unterzeichnet) werden müssen, damit die betreffende Sendung im Drittland akzeptiert wird. Für die Drittländer und hier wiederum für unterschiedliche Produktkategorien liegen verschiedene Zertifikate vor, in denen spezifische Anforderungen in Bezug auf die Exportware bestätigt werden müssen. Dabei kann es sich um inhaltlich zwischen der EU und dem Drittland abgestimmte oder auch um übersandte Zertifikate oder um sogenannte Wirtschaftszertifikate handeln. Vor allem bei der Ausstellung der beiden letztgenannten Zertifikate ergeben sich oftmals inhaltliche Fragestellungen in Bezug auf die Zertifizierbarkeit einzelner Textpassagen. Zur Unterstützung bei Prüfung und Unterzeichnung dieser Dokumente und im Sinne einer bundesweit einheitlichen Vorgehensweise, welche auch von den Drittländern verstärkt gefordert wird, werden in Bund-Länder-Arbeitsgruppen für die Behörden in Bezug auf exportstarke Drittländer bundesweit gültige Ausführungshinweise erarbeitet bzw. konkrete Fragestellungen innerhalb dieser Expertenrunde abgehandelt.

Dachstelle Export

Die Dachstelle Export unterstützt die Regierungen, die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) und die Kreisverwaltungsbehörden (KVB) durch Bearbeitung komplexer Zertifizierungsfragen im Zusammenhang mit dem Export von Lebens- und Futtermitteln, lebenden Tieren und deren Erzeugnissen, tierischen Nebenprodukten, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen in Drittländer.

Sie ist dabei die zentrale bayerische Anlaufstelle für Behörden auf dem Dienstweg und über die zuständigen Behörden auch für Wirtschaftsbetriebe. Am Export interessierte Unternehmen werden gebeten, zunächst Kontakt mit der für sie zuständigen Überwachungsbehörde (KVB bzw. KBLV) aufzunehmen.

Für die Erfüllung ihrer Aufgaben steht die Dachstelle Export in ständigem Kontakt mit dem bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) sowie direkt und über länderübergreifende Arbeitsgruppen mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Je nach Drittlandsanforderungen überprüft die Dachstelle zusammen mit den zuständigen Behörden jene Betriebe, die einer anfänglichen und/oder einer jährlichen Überprüfung durch eine Landesbehörde bedürfen, um die Listung für das betreffende Drittland beantragen oder aufrecht erhalten zu können. Auch bei anlassbezogenen Begehungen, beispielsweise bei konkreten Fragestellungen im Betrieb oder bei Ankündigung bzw. Begleitung von Audits und Inspektionen von Drittländern einschließlich Vor- und Nachbearbeitung der Inspektionen, unterstützt die Dachstelle.

Des Weiteren wirkt die Dachstelle neben der Mitarbeit an Bund-Länder-Arbeitsgruppen für den Export in unterschiedliche Drittländer unter anderem an der Erarbeitung von Ausführungshinweisen sowie im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bei der Prüfung von Zertifikatsentwürfen für den Export von Lebensmitteln in Drittländer mit. Zudem beteiligt sich die Dachstelle Export bei Exportthemen im Bereich Aus- und Fortbildung in Bayern und Deutschland.

Kontakt

Dachstelle Export

  export@lgl.bayern.de

  09131 6808-2530

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