Meldepflichtige Infektionserkrankungen

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) soll helfen Infektionen frühzeitig zu erkennen, ihre Weiterverbreitung zu verhindern und übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen. Es trat am 1. Januar 2001 in Kraft und regelt unter anderem, welche übertragbaren Krankheiten in Deutschland meldepflichtig sind.

Die Meldepflicht richtet sich in erster Linie an den behandelnden Arzt beziehungsweise das befunderhebende Labor, die auftretende Fälle an das örtliche Gesundheitsamt melden. Die Gesundheitsämter übermitteln alle Fälle an das LGL, das die Daten für Bayern auswertet. Das LGL übermittelt die Daten weiter an das Robert Koch Institut (RKI), das die Meldezahlen für das Bundesgebiet zusammenstellt.

Aktuelle Statistik ausgewählter meldepflichtiger Krankheiten in Bayern

Die Darstellungen beinhalten die Fälle, die der Referenzdefinition des RKI entsprechen (vgl. aktuelle Falldefinitionen des RKI). Meldungen, bei denen keine Angaben zum klinischen Bild vorliegen, fallen nicht unter die Referenzdefinition. Dadurch können sich Abweichungen zu anderen Darstellungen ergeben.

Durch nachträgliche Übermittlungen, Änderungsmeldungen oder Löschungen können sich die Zahlen noch ändern. Als Meldewoche wird die Woche bezeichnet, in der die Meldung beim Gesundheitsamt eingegangen ist.

Tabellarische Übersicht

Meldewoche 11/2023 (Datenstand: 20.03.2023)

Ausgewählte meldepflichtige Infektionskrankheiten in Bayern pro Regierungsbezirk (Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken.)
Meldewoche 11/2023
Diagnose MFR NB OB OFR OPF SCH UFR
Darm-Infektionen Campylobacter221212246
EHEC-Inf.1000100
Norovirus1650653523213
Rotavirus863421637
Salmonellose2045211
Shigellose0010000
Yersiniose1010010
Hepatitiden Hepatitis A0040000
Hepatitis B1412951153
Hepatitis C6275181
Hepatitis E1131201
Impfpräventable Erkrankungen Masern0000000
Mumps0000000
Röteln0000000
Keuchhusten2190011
Influenza*8516423048658346
FSME0000000
Meningokokkenerkr.0000000
Weitere Erkrankungen Lyme Borreliose4311201
Hantavirus0000000
Legionellose1020011
Tuberkulose1200031

Die Darstellungen beinhalten die Fälle, die der Referenzdefinition des RKI entsprechen (vgl. aktuelle Falldefinitionen des RKI). Meldungen, bei denen keine Angaben zum klinischen Bild vorliegen, fallen teilweise nicht unter die Referenzdefinition. Dadurch können sich Abweichungen zu anderen Darstellungen ergeben.

Durch nachträgliche Übermittlungen, Änderungsmeldungen oder Löschungen können sich die Zahlen noch ändern. Als Meldewoche wird die Woche bezeichnet, in der die Meldung beim Gesundheitsamt eingegangen ist.
*siehe oben

Ausgewählte meldepflichtige Infektionskrankheiten in Bayern pro Woche und kumulativ
Diagnose Meldewoche 2023 Kumulativ
(01.-11. Woche)
08 09 10 11 2023 2022
Darm-Infektionen Campylobacter85535140789864
EHEC-Inf.22422544
Norovirus22128133421322361824
Rotavirus100816685717357
Salmonellose15111015152164
Shigellose1001127
Yersiniose42735543
Hepatitiden Hepatitis A12642620
Hepatitis B75708468849498
Hepatitis C46323230381171
Hepatitis E9411911497
Impfpräventable Erkrankungen Masern000012
Mumps0010103
Röteln000001
Keuchhusten1922171419450
Influenza*5296326697219391815
FSME000035
Meningokokkenerkr.0100121
Weitere Erkrankungen Lyme Borreliose4131112154122
Hantavirus102041
Legionellose45155351
Tuberkulose161114710798

*Ab dem 01.01.2019 gilt für die Bewertung der an das LGL übermittelten Influenza-Meldefälle eine neue Referenzdefinition. Die alte Referenzdefinition nach der nur klinisch-epidemiologisch und klinisch-labordiagnostisch bestätigte Erkrankungen veröffentlicht wurden, wurde erweitert. Nun werden neben den klinisch-epidemiologisch und klinisch-labordiagnostisch bestätigten Erkrankungen auch alle labordiagnostisch nachgewiesenen Infektionen mit nicht erfülltem oder unbekanntem klinischen Bild veröffentlicht. Die Zahlen für 2018 und früher werden nach wie vor nach der alten Referenzdefinition veröffentlicht.