Legehennen

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 1999/74/EG zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen, sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Legehennenhaltung in Käfigbatterien ab 01. Januar 2012 zu untersagen. In Deutschland ist der Ausstieg aus der Käfighaltung bereits seit 31. Dezember 2009 endgültig vollzogen.

Seitdem werden Legehennen überwiegend in sog. alternativen Haltungssystemen (Boden- und Freilandhaltung) gehalten, wobei die Boden- bzw. Volierenhaltung (mehretagige Bodenhaltung) anteilsmäßig überwiegt. Die alternativen Haltungsformen ermöglichen den Tieren bei sachgerechter Gestaltung das Ausüben wesentlicher Verhaltensbedürfnisse wie etwa Scharren, Picken und Staubbaden. Probleme bei der Legehennenhaltung bereitet dennoch derzeit immer wieder das Auftreten der komplexen Verhaltensstörungen Federpicken und Kannibalismus, die bei den Tieren zu erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden sowie größeren Tierverlusten führen können.

Das Geschehen ist in beiden Fällen multifaktoriell und nimmt seinen Ursprung vermutlich in Störungen des Erkundungs- und Nahrungserwerbsverhaltens, wobei es auch eine genetische Komponente gibt. Das in Deutschland vielfach durchgeführte Kürzen der Schnabelspitzen darf nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde durchgeführt werden, wenn glaubhaft dargelegt wurde, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung zum Schutz der Tiere unerlässlich ist (§ 6 Abs. 3 TierSchG).

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat zu verschiedenen Aspekten der Haltung von Legehennen Veröffentlichungen erstellt.