Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Einrichtungen zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger

Die manifeste Opiatabhängigkeit ist eine behandlungsbedürftige, schwere chronische Krankheit, von der in Deutschland zwischen 150.000 und 300.000 Menschen betroffen sind. Für ihre Behandlung steht mit der Verabreichung oraler Substitutionsmittel (Methadon, Buprenorphin) eine wissenschaftlich evaluierte Methode zur Verfügung, die das Überleben Betroffener sichert und ihre Gesundheit stabilisiert. Daneben unterstützt sie die Behandlung weiterer schwerer Erkrankungen, verringert die Risiken einer Opiatabhängigkeit während einer Schwangerschaft und nach der Geburt und trägt zum Ziel einer langfristigen Abstinenz bei.
Im Jahr 2013 waren der Bundesopiumstelle ca. 77.000 Substitutionsbehandlungen gemeldet, deren Überwachung im Betäubungsmittelverkehr vor Ort nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) den Kreisverwaltungsbehörden/Gesundheitsämtern als hoheitliche Aufgabe obliegt.

Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte erließ das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine Bekanntmachung zum Vollzug betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften und zur Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs, die am 1.2.2014 in Kraft trat (siehe Downloads). Folgende Eckpunkte wurden aufgenommen:

  • Betonung der Beratungsaufgabe der unteren Gesundheitsbehörden
  • Klarstellungen zum Vorgehen der Vollzugsbehörden bei Auffälligkeiten (z. B. im Rahmen von Kontrollen der Verschreibungen von Substitutionsmitteln in Apotheken oder Arztpraxen). Dies beinhaltet die Verpflichtung, vor einer Weiterleitung von Informationen über Auffälligkeiten an die Staatsanwaltschaft zunächst eine Sachverhaltsermittlung sowie eine rechtliche Bewertung vorzunehmen, ob sich Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben.

Um bayernweit eine strukturierte Überwachung der Substitutionsbehandlung bei Opiatabhängigen durch die Kreisverwaltungsbehörden/Gesundheitsämter zu ermöglichen, hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Checklisten zur Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Einrichtungen zur Substitution opiatabhängiger Patienten sowie einen erläuternden Begleittext erarbeitet (siehe Downloads).

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