Raumluftverbesserer

Warenkunde

Nach § 2 Absatz 6 Nummer 9 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden Mittel und Gegenstände zur Geruchsverbesserung in Räumen, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, den Bedarfsgegenständen zugeordnet. Der Handel bietet inzwischen ein großes Spektrum an Produkten zur Raumbeduftung an. Hierzu gehören die hochkonzentrierten Duftöle, welche durch Verdünnen mit Wasser in Duftlampen oder durch Beträufeln von getrockneten Pflanzenteilen (Potpourri) zum Einsatz kommen, aber auch Duftkerzen, Räucherstäbchen, Aerosolsprays und Gele für Bad oder WC sowie Saunaaufgüsse. Seit einiger Zeit werden auch Duftstäbchen verwendet, die zur Duftentfaltung in kleinere Flaschen mit verdünnten Duftölen gestellt werden. Als Duftstoffe kommen sowohl natürliche als auch synthetische Düfte zum Einsatz. Duftstoffe haben neben ihren geruchlichen Eigenschaften auch oftmals eine unerwartete reizende und allergisierende Wirkung. Daher sind vom Gesetzgeber bestimmte Anwendungshinweise und Warnhinweise vorgeschrieben, um den sicheren Umgang mit dem Produkt zu gewährleisten. Zu den Duftstoffen gehören beispielsweise Limonen, ein natürlicher Bestandteil von Citrusfrüchten, Linalool, das in Lavendel enthalten ist, sowie Eugenol, ein Inhaltstoff von Gewürzen wie Nelken und Piment.

Was wird generell untersucht?

Neben den lebensmittel- und bedarfsgegenständerechtlichen Regelungen sind bei Mitteln und Gegenständen zur Geruchsverbesserung in Räumen häufig auch chemikalienrechtliche Vorgaben zu beachten, da diese Produkte wegen ihrer stofflichen Zusammensetzung gefährliche Zubereitungen im Sinne des Chemikalienrechts darstellen.

Gesetzliche Grundlagen

  • Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-V)
  • Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-V)