Kennzeichnung von Zusatzstoffen

Bei den Zusatzstoffen handelt es sich um Substanzen, die einem Produkt absichtlich, zum Beispiel zu technologischen Zwecken, zugesetzt werden.

Zusatzstoffe unterliegen den in der VO Verordnung (EU) Nr. 231/2012 festgelegten Reinheitsanforderungen – beispielsweise beim Höchstgehalt an Schwermetallen und Lösungsmittelrückständen. Die Labore des LGL überprüfen Zusatzstoffe oder deren Zubereitungen auf Einhaltung dieser Bestimmungen. Stoffe oder Zubereitungen, die als Zusatzstoffe verwendet werden sollen, bedürfen der ausdrücklichen gesetzlichen Zulassung (VO (EG) 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe). Für bestimmte Erzeugnisse muss daher überprüft werden, ob diese Zulassung besteht, oder ob diese Produkte unzulässigerweise wie Zusatzstoffe angeboten und eingesetzt werden.

Auch die Kenntlichmachung und Kennzeichnung von Zusatzstoffen zur Abgabe an Verbraucher und Weiterverarbeiter unterliegt gesetzlichen Regelungen. Nähere Informationen finden Sie auch im Artikel: