Leitfaden zur Lebensmittelkennzeichnung

Lebensmittel in Fertigpackungen sind nach europäischen und nationalen Rechtsvorschriften mit verschiedenen Pflichtkennzeichnungselementen zu kennzeichnen. Bei Lebensmitteln in Fertigpackungen sind insbesondere anzugeben:

  • die Verkehrsbezeichnung
  • der Hersteller
  • das Zutatenverzeichnis
  • das Mindesthaltbarkeitsdatum (oder Verbrauchsdatum)
  • die Los-Nummer
  • die Füllmenge.

Weiterhin sind zum vorbeugenden Gesundheitsschutz bestimmte Zutaten zu kennzeichnen, die bei entsprechender Veranlagung Allergien auslösen können. Um Preisklarheit im Handel zu erreichen, sind ferner bei der Abgabe von Lebensmitteln der Preis sowie der Grundpreis (der Preis pro Kilogramm oder Liter) anzugeben. Durch die Kennzeichnung soll somit grundlegend über die Art, Beschaffenheit und Qualität eines Lebensmittels informiert und damit eine sachgerechte Kaufentscheidung ermöglicht werden.

Neben den vorgeschrieben Kennzeichnungslementen dürfen Lebensmittel mit zusätzlichen Angaben durch die Hersteller ausgelobt werden, wobei die Angaben nach Lebensmittelrecht zutreffen müssen und nicht zur Irreführung oder Täuschung geeignet sein dürfen.

In einzelnen Bereichen wie z. B. im Bereich nähwert- und gesundheitsbezogener Angaben (Health Claims) werden darüber hinaus konkrete Bedingungen an die Verwendung und die Art der Kennzeichnung vorgeschrieben.

Besondere Vorschriften, welche auch die Kennzeichnung betreffen, liegen weiterhin z. B. in den Bereichen ökologisch erzeugte Lebensmittel, Zusatzstoffe, gentechnisch veränderte Stoffe, Stoffe mit Bezug zur Nanotechnologie, bestrahlte Lebensmittel und geografische Angaben vor.

Rechtliche Grundlagen:

  • VO (EG) 178/2002
  • VO (EG) 510/2006
  • VO (EG) 1924/2006
  • VO (EG) 834/2007
  • VO (EG) 1333/2008
  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
  • Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
  • Los-Kennzeichnungsverordnung
  • Nährwertkennzeichnungsverodnung
  • Zusatzstoffzulassungsverordnung
  • Lebensmittelbestrahlungsverordnung

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