Staatliche Tierseuchenbekämpfung

Tierseuchen sind Krankheiten oder Infektionen mit Krankheitserregern, die bei Tieren auftreten und auf Tiere oder den Menschen (Zoonosen) übertragen werden können. Die Aufgabe der öffentlichen Veterinärverwaltung im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung ist die frühzeitige Erkennung, Verhinderung der Verbreitung und gegebenenfalls die Tilgung übertragbarer Krankheiten im Inland sowie die Abwehr der Einschleppung dieser Krankheiten aus dem Ausland. Es werden die Tierseuchen bekämpft, gegen die sich der einzelne Tierhalter nicht ausreichend schützen kann oder die ihn existentiell bedrohen. Die staatliche Tierseuchenbekämpfung dient somit der Gesunderhaltung der Tierbestände, der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der Verhinderung einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit.

Die rechtliche Grundlage für die Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen der EU-Tiergesundheitsrechtsakt („Animal Health Law - AHL“, VO 2016/429) sowie seine nachgeordneten Rechtsakte (Delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen). Die Voraussetzung für eine effektive Tierseuchenbekämpfung ist eine umfassende Datenermittlung, die von einer Registrierung und Erfassung landwirtschaftlicher Betriebe über die Kennzeichnung der einzelnen Tiere sowie der Erfassung der Handelswege reicht. Beim Ausbruch von Tierseuchen werden unverzüglich Maßnahmen für den betreffenden Bestand und für die Region ergriffen, wie zum Beispiel Bestandssperren, Abgabeverbote von Tieren und Gebietssperren. Um möglichst früh Krankheitserscheinungen in Tierbeständen zu erkennen, werden im Rahmen staatlicher Überwachungsprogramme regelmäßig Blut-, Milch- oder Kotproben untersucht.

Für die erfolgreiche Erfüllung dieser Aufgaben ist die Mitwirkung des Tierhalters erforderlich, denn nur durch das kontrollierte Zusammenspiel von Tierhaltern und der Veterinärverwaltung können die Gesundheit von Mensch und Tier sowie das Allgemeinwohl geschützt werden.