Produkte

Produkte umfassen eine Fülle unterschiedlicher Erzeugnisse und Geräte, für die sicherheits- und gesundheitsbezogene Vorgaben hinsichtlich physikalischer, mechanischer, elektrischer, chemischer, mikrobiologischer, hygienischer, radioaktivitätsspezifischer, toxischer sowie umweltspezifischer Parameter und Kennzeichnungserfordernisse einzuhalten sind.

Definition "Produkt" aus dem Produktsicherheitsgesetz ProdSG:

  1. Produkte
  2. Verbraucherprodukte

1. Produkte

Produkte sind Waren, Stoffe und Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind. Es werden damit alle Produkte erfasst, die im bisherigen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) als technische Arbeitsmittel (Arbeitseinrichtungen, Geräte, Komponenten, Anlagen) oder als Verbraucherprodukte bezeichnet waren.

2. Verbraucherprodukte

Verbraucherprodukte sind neue, gebrauchte oder wieder aufgearbeitete Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter Bedingungen, die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar sind, von Verbrauchern benutzt werden könnten, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind; als Verbraucherprodukte gelten auch Produkte, die dem Verbraucher im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden.

Warnungen vor Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Lebens-, Futtermitteln