Aromatisierte weinhaltige Getränke
Warenkunde
Die Produktpalette der aromatisierten weinhaltigen Getränke umfasst aromatisierte Weine, z. B. die Wermutweine, aromatisierte weinhaltige Getränke, z. B. Glühweine und Maiweine und aromatisierte weinhaltige Cocktails, z. B. Produkte mit Fantasienamen wie "Summerdrink". Generell bestehen die Erzeugnisse aus Wein, teilweise Wasser, geschmacksgebenden Lebensmitteln und/oder Aromastoffen sowie Zucker.
Was wird generell untersucht?
Überprüft wird die gesetzeskonforme chemische Zusammensetzung der Fertigprodukte sowie deren Ausgangsmaterialien – also Grundweine und Aromen. Die Analytik beinhaltet den Nachweis von Weininhaltsstoffen, Zusatz- und Aromastoffen. Darüber hinaus werden die sensorischen Eigenschaften und die Kennzeichnung kontrolliert. Auch die Untersuchung warm ausgeschenkter Produkte – wie Glühweine oder Punsche – spielt eine bedeutende Rolle.
Rechtliche Grundlagen
Neben einigen allgemein für Lebensmittel gültigen Rechtsnormen gelten:
- Verordnung (EU) Nr. 251/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates (ABl. L 84 vom 20.03.2014, S. 14)
- Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2011 (BGBl. I S. 66)
- Weinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 827)

