Landarztprämie

Zentrales Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Alter, Einkommen und sozialer Herkunft eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten. In den nächsten Jahren werden viele Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis altersbedingt aufgeben.
Immer weniger Ärztinnen und Ärzte entscheiden sich momentan für eine Niederlassung im ländlichen Raum. Der Freistaat Bayern gewährt daher eine Prämie für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten, die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Filialbildungen in medizinisch schlechter versorgten Regionen.

Die Bayerische Gesundheitsagentur ist zuständig bei fachlichen Fragestellungen sowie für die Öffentlichkeitsarbeit zur Landarztprämie. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention Bewilligungsbehörde in Bezug auf die Gewährung einer Landarztprämie. Weitere Informationen zur Richtlinie, zum Zweck, Ziel und Gegenstand der Landarztprämie sowie zur Antragstellung, Auszahlung und Ansprechpartnern finden Sie unter Antragstellung.

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