Würzmittel

Warenkunde

Unter dem Begriff Würzmittel werden verschiedene Lebensmittel mit würzenden Eigenschaften zusammengefasst. Die beliebtesten Vertreter sind Tomatenketchup, (Gewürz-)Ketchups sowie die verschiedenen Senfsorten. Insbesondere in der Grillsaison sind Würzsoßen wie die zahlreichen Grillsoßen und Knoblauchsoße gefragt. Weitere Beispiele für Würzmittel sind Gewürzsalze, Sojasoße, Würzen und Meerrettich-Zubereitungen. In den Produkten sind nicht nur Gewürze enthalten, sondern es können auch andere Lebensmittel und Zusatzstoffe zur Herstellung verwendet werden. Zu den Würzmitteln im weiteren Sinne zählen auch Salz und Essig.

Für den Einkauf ist es wichtig zu wissen, dass Würzmittel sowohl nach ihrer Zusammensetzung als auch nach ihrem Verwendungszweck bezeichnet werden können. Beispielsweise enthält ein Basilikumsalz Basilikum, während ein Tomaten-Mozzarella-Salz zum Würzen von Tomate und Mozzarella bestimmt ist.

Was wird generell untersucht?

Neben Geruch und Geschmack überprüft das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) insbesondere die stoffliche Zusammensetzung und die Übereinstimmung mit der in den Leitsätzen sowie die in den Herstellerrichtlinien für einzelne Produkte beschriebene Beschaffenheit. Zum Beispiel unterscheiden sich "Gemüse-Meerrettich" und "Tafel-Meerrettich" im wertgebenden Meerrettich-Anteil, welcher durch eine chemische Analyse ermittelt wird.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Untersuchung hinsichtlich der Verwendung von Zusatzstoffen wie Geschmacksverstärkern (z. B. Glutamat), Konservierungs-, Süß- und Farbstoffen sowie Schwefeldioxid.

Rechtliche Grundlagen

Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, LFGB)

Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln

Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung, LMKV)

Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung)

Leitsätze für Gewürze und würzende Zutaten (Deutsches Lebensmittelbuch)

Codex-Standard für Speisesalz 150-1985 (Codex Alimentarius)

Qualitätsanforderungen an Meerrettichdauerwaren der Hersteller von Meerrettichdauerwaren im Bundesverband der deutschen Feinkostindustrie e. V. (deutsche Herstellerrichtlinie)

Richtlinie zur Beurteilung von Senf (deutsche Herstellerrichtlinie)

Code of Practice: Europäische Beurteilungsmerkmale für Speisesenf (europäische Herstellerrichtlinie)

Richtlinie zur Beurteilung von Tomatenketchup des Bundesverbandes der deutschen Feinkostindustrie e. V. (deutsche Herstellerrichtlinie)

Code of Practice: Europäische Beurteilungsmerkmale für Tomatenketchup (europäische Herstellerrichtlinie)