Hotline Vertrauliche Hinweise

Hintergrund

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bietet Bürgerinnen und Bürgern an dieser Stelle die Möglichkeit, auf potentielle Verstöße in folgenden Bereichen hinzuweisen:

  • Herstellung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (z. B. Mängel bei der Betriebshygiene, bei den Produkten oder bei der Kennzeichnung, Geoschutz
  • Lebensmittelbedarfsgegenstände
  • Futtermittel
  • tierische Nebenprodukte
  • Tiergesundheit
  • Verstöße gegen den Tierschutz in Nutztierhaltungen

Haben Sie den Verdacht, dass Rechtsverstöße in den genannten Bereichen vorliegen, können Sie sich über die beschriebenen Informationswege an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wenden. Der Betrieb bzw. das Unternehmen, auf das Sie hinweisen möchten, sollte seinen Sitz in Bayern haben.

Eingehende Hinweise werden unverzüglich geprüft und je nach Schweregrad an die zuständigen Dienststellen bei den Landkreisen und Städten im Freistaat Bayern oder an die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) weitergegeben oder unter Beteiligung der Bezirksregierung oder des LGL überprüft. Bei einem begründeten Verdacht auf eine Straftat wird außerdem direkt die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Sie können Ihre Beobachtungen an das LGL auch in anonymisierter Form zur Bearbeitung entweder per Formular, App oder telefonisch melden. Ihre Informationen sollten so detailliert sein, dass sie bei einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden vor Ort nachprüfbar sind:

  • Grundsätzlich ist die Hotline werktags unter 09131 6808-5656 von 9.00 bis 11.30 Uhr sowie von 13.00-15.00 Uhr besetzt. In der übrigen Zeit können Sie entweder direkt einen Hinweis oder Ihre Kontaktdaten für einen Rückruf auf Band hinterlassen.
  • zum Online-Formular "Vertrauliche Hinweise Hotline"
  • Des Weiteren bietet die vom bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) entwickelte und betreute App VerbraucherSchutz eine entsprechende Meldefunktion (www.stmuv.bayern.de/service/mobil/verbraucherschutz.htm)

Wichtige Hinweise

Sie haben weiter immer die Möglichkeit sich mit Ihrem Anliegen auch direkt an die für Sie örtlich zuständige Lebensmittel-/ Veterinärüberwachungsbehörde zu wenden. Diese finden Sie als Dienststelle Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Ihre Hinweise werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Dies gilt jedoch nicht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass leichtfertig oder wider besseres Wissen unrichtige Angaben gemacht wurden. Im Rahmen eines eventuell nachfolgenden Strafverfahrens obliegt die Entscheidung über die vertrauliche Behandlung von Informationen im Übrigen den Strafverfolgungsbehörden.

Über die Rufnummer der "Hotline vertrauliche Hinweise" ist auch die Vertrauensperson Lebensmittelsicherheit und Tierschutz erreichbar.

Informationen zur Vertrauensperson Lebensmittelsicherheit und Vertrauensperson Tierschutz

Welche Informationen sollte ich bereithalten, wenn ich einen Hinweis abgeben möchte?

Meldung von Betrieben

  • Um welchen Betrieb geht es (Name, Anschrift)?

  • Welche Verstöße haben Sie beobachtet?

  • Wann haben Sie die Verstöße beobachtet?

  • Haben Sie die Missstände bereits vor Ort im Betrieb reklamiert?

  • Welche Person ist im Betrieb für den Missstand verantwortlich?

  • Haben Sie die Missstände bereits bei den zuständigen Behörden reklamiert?

  • Im Falle von Erkrankungen: Haben Sie möglicherweise noch andere Lebensmittel verzehrt, die Ursache für die Erkrankung sein können?

Reklamation eines Lebensmittels

    • Welches Lebensmittel möchten sie reklamieren?

    • Welchen Grund haben Sie für die Reklamation?

    • Welche Angaben zum Verbrauchsdatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Chargennummer und/oder Füllmenge sind auf der Verpackung?

    • Welche Angaben zum Hersteller, Inverkehrbringer oder Importeur gibt es?

    • (Auf tierischen Lebensmitteln ist ein Genusstauglichkeitskennzeichen – ein Oval mit einer Buchstaben-Nummernkombination – angegeben, über das der Hersteller identifiziert werden kann.)

    • Wo und wann wurde das Lebensmittel gekauft? Gibt es Belege?

    • Wie wurde das Produkt in der Verkaufsstätte angeboten (z. B. gekühlt)? Wie wurde das Produkt von Ihnen zu Hause aufbewahrt?

    • Ist bei Ihnen nach Verzehr eine Erkrankung aufgetreten? Falls ja: Welche Symptome haben Sie? Wie viel Zeit ist vom Verzehr des Lebensmittels bis zum Auftreten der Beschwerden vergangen? Wie lange dauerte die Erkrankung? Haben Sie einen Arzt hinzugezogen? Gibt es eine Diagnose?

Anzahl der eingegangenen Hinweise

2022

Hinweise eingegangen:
Hotline Lebensmittelsicherheit
„Vertrauensperson Lebensmittelsicherheit“
„Vertrauensperson Tierschutz“
Insgesamt: 246 6 9
Hinweise bestätigt oder teilweise bestätigt 101 (41%) 1 (17%) 5 (56%)

2021

Hinweise eingegangen:
Hotline Lebensmittelsicherheit
„Vertrauensperson Lebensmittelsicherheit“
„Vertrauensperson Tierschutz“
Insgesamt: 158 5 7
Hinweise bestätigt oder teilweise bestätigt 63 (41%) 3 (60%) 3 (42%)

2020

Hinweise eingegangen:
Hotline Lebensmittelsicherheit
„Vertrauensperson Lebensmittelsicherheit“
„Vertrauensperson Tierschutz“
Insgesamt: 183 14 17
Hinweise bestätigt oder teilweise bestätigt 78 (40%) 3 (21%) 8 (47%)

2019

Hinweise eingegangen:
Hotline Lebensmittelsicherheit
„Vertrauensperson Lebensmittelsicherheit“
„Vertrauensperson Tierschutz“
Insgesamt: 201 31 9
Hinweise bestätigt oder teilweise bestätigt 77 (38%) 12 (39%) 7 (78%)

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