Infektionshygienische Überwachung ambulanter Intensivpflege

Abstract

Nach § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterliegen ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder anderen Formen des gemeinschaftlichen Wohnens erbringen, der infektionshygienischen Überwachung durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Um die Gesundheitsämter bei dieser Aufgabe zu unterstützen, wurde auf Länderebene mit Beteiligung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine Checkliste erarbeitet. Diese Checkliste für die ambulante Intensivpflege wurde im Rahmen eines Pilotprojekts gemeinsam mit bayerischen Gesundheitsämtern bei Regelbegehungen im Rahmen der infektionshygienischen Überwachung getestet. Insgesamt nahmen 24 Gesundheitsämter am Pilotprojekt teil. Die Auswertung ergab, dass die Checkliste auf alle wesentlichen hygienerelevanten Themen Bezug nimmt. Es konnten jedoch an einigen Stellen Änderungsbedarfe identifiziert werden, die in die erste Überarbeitung der Checkliste einfließen werden.

Hintergrund

Auf Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) Arbeitsgruppe Infektionsschutz (AGI) wurde 2019 der „Länderarbeitskreis Außerklinische Intensivpflege“ gegründet, der in regelmäßigen Treffen relevante Themen des Fachbereichs diskutiert und Empfehlungen formuliert. Zur praxisnahen Unterstützung der Gesundheitsämter bei der infektionshygienischen Überwachung ambulanter Pflegedienste veröffentlichte der Länderarbeitskreis unter Beteiligung des LGL im November 2024 eine Checkliste. Die Checkliste soll eine objektive Beurteilung der Hygienesituation in der medizinischen und pflegerischen Versorgung unterstützen und kann von den Gesundheitsämtern als Leitfaden zur infektionshygienischen Überwachung von Einrichtungen der ambulanten außerklinischen Intensivpflege genutzt werden. Die Praxistauglichkeit und Vollständigkeit wurde in einem bayerischen Pilotprojekt mit 24 teilnehmenden Gesundheitsämtern bei Regelbegehungen überprüft. Bisher ist Bayern das einzige Bundesland, das die Checkliste in dieser Form systematisch evaluiert hat.

Ergebnisse

Im Rahmen der Begehungen wurden 26 Wohngemeinschaften (WG) mithilfe der Checkliste infektionshygienisch geprüft. In diesen WGs lebten insgesamt 175 Klientinnen und Klienten, von denen ein hoher Anteil auf medizinische Geräte (Devices) Beatmungsgeräte, Ernährungssonden oder Katheter angewiesen war, was den großen Bedarf an Intensivpflege widerspiegelt (s. Abbildung).

Säulendiagramm zu Klienten mit Devices in %. Trachealkanüle 87%, Beatmung 49%, Enterale Sondenernährung 85%, Harnableitende Systeme 72%.

Abbildung: Prozentualer Anteil verschiedener Devices bei den in den Wohngemeinschaften lebenden Klientinnen und Klienten.

Die Einrichtungen zeigten eine deutliche Heterogenität: Die Größe der Wohngemeinschaften variierte von 3 bis 12 Klientinnen und Klienten pro WG, die Trägerschaft reichte von großen Trägern und Holdings bis zu Pflegediensten, die ausschließlich eine einzelne WG versorgen. Auch die baulichen Gegebenheiten unterschieden sich teils deutlich – einige WGs waren eigens zu diesem Zweck errichtet, andere in Bestandsimmobilien etabliert. Die durchschnittliche Begehungsdauer lag bei knapp 3 Stunden.

Auch Klientinnen und Klienten mit Infektionen oder Besiedelungen durch resistente Erreger stellten besondere Anforderungen an das Hygienemanagement in den Wohngemeinschaften. Zum Zeitpunkt der Begehungen lag die Prävalenz bei 4 % MRSA, 2 % VRE, 14 % 3MRGN und 10 % 4MRGN.

Zudem zeigte die Anwendung der Checkliste:

  • In 62 % der Begehungen wurde mindestens eine Prozessbeobachtung durchgeführt.
  • In 61 % der WGs stand internes oder externes Hygienefachpersonal zur Verfügung.
  • In allen begangenen Einrichtungen lagen Hygienepläne vor.
  • In allen WGs fanden jeweils mindestens einmal jährlich Schulungen zu hygienerelevanten Themen statt.

Die Rückmeldungen der Gesundheitsämter zur Vollständigkeit, Verständlichkeit und Praxistauglichkeit der Checkliste umfassten ein breites Spektrum. Es wurden formale Anpassungswünsche sowie inhaltliche Ergänzungen benannt, etwa eine detailliertere Behandlung der Themen Hauswirtschaft (Küche), Reinigung (Utensilien, Personal), Lagerung und Umgang mit Arbeitskleidung. Zudem wurden Hinweise zur Erhöhung der Praxistauglichkeit gegeben, beispielsweise durch eine thematische Anordnung der Checkliste, die dem Begehungsverlauf folgt (Vor- und Nachbesprechung, Funktionsräume, Prozessbeobachtungen, Dokumenteneinsicht). Auch wurde darauf hingewiesen, welche Vorarbeiten bzw. organisatorischen Voraussetzungen vor Ort sinnvoll sind, um die Überprüfung reibungslos und effizient durchzuführen.

Fazit, Maßnahmen und Ausblick

Trotz der großen Heterogenität der Einrichtungen konnte die Checkliste sinnvoll und unterstützend angewandt werden. Es konnten alle hygienerelevanten Punkte geprüft werden, jedoch konnten an einigen Stellen Änderungsbedarfe am Dokument identifiziert werden.

Aus diesem Grund soll die Checkliste vom Länderarbeitskreis fortlaufend aktualisiert und angepasst werden. Künftiges Ziel ist es, die Checkliste flächendeckend zu etablieren, um bundesweit einheitliche Prüfstandards zu implementieren.

Die Checklisten stellen somit ein wichtiges Unterstützungsangebot für die Gesundheitsämter dar, um deren Aufgabe der infektionshygienischen Überwachung der Pflege von Menschen mit Intensivpflegebedarf im ambulanten Setting zu erfüllen. Zudem können die Checklisten durch die Förderung einer einheitlichen und systematischen infektionshygienischen Überwachung durch die Gesundheitsämter auch die ambulanten Pflegedienste für die Relevanz der Infektionshygiene in diesem vulnerablen Setting sensibilisieren.

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