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Afrikanische Schweinepest (ASP) (African swine fever)
Erreger
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine virusbedingte Infektionskrankheit. Sie betrifft ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine). Der Erreger der ASP, das African Swine Fever Virus (ASFV), ist ein großes komplexes DNA-Virus und der bislang einzige Vertreter der Gattung Asfivirus in der Virusfamilie der Asfarviridae.
Vorkommen und Übertragung
Infektionen mit ASFV sind in vielen afrikanischen Ländern und auf Sardinien endemisch. Seit 2007 werden von Georgien ausgehend Ausbrüche in Osteuropa und in Russland gemeldet. In den baltischen EU-Mitgliedstaaten und Polen gibt es seit 2014 ASP-Ausbrüche bei Wild- und Hausschweinen. 2017 wurde die ASP auch bei Wildschweinen in der Tschechischen Republik und bei Hausschweinen in Rumänien festgestellt. In Ungarn kamen im April 2018 und in Belgien im September 2018 jeweils ASP-Fälle beim Wildschwein hinzu. Bisher konnte diese Tierseuche ausschließlich in der Tschechischen Republik und in Belgien erfolgreich bekämpft und die verhängten Restriktionen wieder aufgehoben werden. Seit November 2019 wurden neue ASP-Seuchenherde bei Wildschweinen in Westpolen gemeldet. Im Januar 2022 wurde die ASP erstmals in Norditalien nachgewiesen.
In Deutschland wurde am 10.09.2020 der erste Fall von ASP bei einem Wildschwein festgestellt. Der Kadaver befand sich in Brandenburg im Spree-Neiße-Kreis, nur wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt. Seit dem 27.10.2020 ist auch Sachsen betroffen: ein erlegtes Wildschwein im nördlichen Landkreis Görlitz nahe der Grenze zu Polen wurde positiv auf ASP getestet. Am 15.07.2021 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die ersten ASP-Fälle bei Hausschweinen in Deutschland. Es waren Betriebe im Kreis Märkisch-Oderland sowie Spree-Neiße betroffen. Am 15.11.2021 bestätigte das FLI einen weiteren Fall von ASP bei Hausschweinen in Mecklenburg-Vorpommern im Kreis Rostock und im Anschluss weitere Fälle von ASP bei Wildschweinen in Mecklenburg-Vorpommern. Am 26.05.2022 gab es den ersten Fall von ASP in Süddeutschland, es war eine Schweinehaltung im Kreis Emmendingen in Baden-Württemberg betroffen.
Insgesamt gab es in Deutschland bisher knapp 4000 Fälle von ASP bei Wildschweinen.
Aktuelle Kartendarstellung des FLI zur Lage der ASP in Europa
ASFV stammt aus Afrika und wird dort von Lederzecken (Vektor) auf Warzen- und Hausschweine übertragen. In Europa spielt der Infektionsweg über Zecken im aktuellen Geschehen offenbar keine Rolle. ASFV kann sich in einer empfänglichen Schweinepopulation schnell verbreiten und v. a. das Blut infizierter Tiere ist hoch ansteckend. Die Übertragung erfolgt auch indirekt über Samen, tierische Erzeugnisse, tierische Rohstoffe oder Speiseabfälle. Von besonderer epidemiologischer Bedeutung ist das Verbringen kontaminierten Materials, z. B. tierische Erzeugnisse wie nicht ausreichend durcherhitzte Schweinefleischprodukte, aus Endemiegebieten in ASP-freie Regionen. Das ASFV ist außerordentlich widerstandsfähig. Das Virus bleibt nicht nur in frischem, sondern auch in gefrorenem, gepökeltem oder geräuchertem Fleisch sowie Wurstwaren für Haus- und Wildschweine über lange Zeit infektiös. Das Risiko einer Verschleppung der ASP durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material ist hoch.
Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht, auch nicht durch den Verzehr von Schweinefleisch. Genauso findet auf andere Tiere, wie zum Beispiel Jagdhunde, keine Übertragung statt. Das Virus befällt nur Schweine. Allerdings können sowohl Menschen als auch Tiere als sogenannte Vektoren das Virus verschleppen! Der Hygiene und Biosicherheit bei der Schweinehaltung und bei der Jagdausübung kommt eine besondere Bedeutung zu.
Krankheitsbild
Die ASP ist eine seuchenhafte Allgemeinerkrankung der Schweine und Wildschweine, die abhängig von der Virulenz des Virus perakut bis chronisch verläuft. Sie ist klinisch nur schwer von der europäischen (klassischen) Schweinepest zu unterscheiden. Bei betroffenen Schweinen treten nach einer Inkubationszeit von i. d. R. 2 bis 7 Tagen schwere, unspezifische Symptome wie hohes Fieber (über 40 °C), Futterverweigerung, Mattigkeit, Bewegungsstörungen, Atemnot und Durchfall auf. Außerdem können erkrankte Tiere hämorrhagische Symptome (Blutungen in Haut und Schleimhaut, blutiger Durchfall) zeigen. Die Infektion führt in der Regel binnen einer Woche zum Tod der Schweine. Postmortal findet sich das typische hämorrhagische Syndrom mit Blutungen in verschiedenen Organen. Chronische Verlaufsformen der ASP sind selten.
Diagnostik
Zur Diagnose der ASP stehen vorrangig direkte Verfahren über den Nachweis von Virusgenom aus Blut oder Organmaterial oder indirekte Verfahren über den Nachweis von ASP-spezifischen Antikörpern aus Blutproben zur Verfügung. Als Untersuchungsmaterial für den Virusgenom-Nachweis eignen sich EDTA- Blutproben, Blut-Tupferproben und Organproben aus Tonsille, Lymphknoten, Milz, Tonsillen, Lunge, oder Niere. Sogar in Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden.
Am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) steht ein spezifisches PCR-Verfahren zum ASFV-Genom-Nachweis für Untersuchungen im Rahmen des Monitorings bei Wildschweinen und zur schnellen differentialdiagnostischen Abklärung einer ASP zur Verfügung. Im Falle eines ASFV-Genom-Nachweises erfolgt unmittelbar eine Bestätigung und weitere Charakterisierung am Nationalen Referenzlabor für ASP des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Südufer 10, 17493 Greifswald – Insel Riems.
Bekämpfung und Prävention
Die Afrikanische Schweinepest unterliegt der Anzeigepflicht! Gegen die ASP steht kein Impfstoff zur Verfügung. Therapieversuche an ASP-erkrankten Tieren sind verboten.
Eine wichtige Maßnahme zur Vermeidung der Einschleppung ist die umfassende Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit z. B. zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Speiseabfällen, insbesondere nicht gegarten Schweinefleischprodukten, im Reiseverkehr. Um einen möglichen Ausbruch der ASP rechtzeitig zu erkennen, wird
gemäß der Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen (Schweinepest-Monitoring-Verordnung - SchwPestMonV)
in Bayern ein Monitoring zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen durchgeführt. Ziel des Monitorings ist es, alle verendet aufgefundenen Wildscheine auf ASP zu untersuchen. Die Jagdausübungsberechtigten in Bayern erhalten für die Beprobung von verendeten Wildschweinen sowie die Beprobung von krank erlegten Wildschweinen im Rahmen des ASP-Wildschwein-Monitorings eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro je Probenahme. In einigen grenznahen Gebieten zu Sachsen wurde die Untersuchung aller erlegten und verendeten Wildschweine auf ASP verpflichtend angeordnet. Zudem müssen in diesen Gebieten alle verendeten Schweine aus Freilandhaltungen auf ASP untersucht werden (weitere Informationen: Vorsorgemaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest in Bayern).
Eine weitere wichtige Maßnahme zur Prävention und Bekämpfung der ASP ist die Reduzierung der Schwarzwildbestände. Je höher die Schwarzwilddichte, desto wahrscheinlicher ist die Weitergabe der ASP-Infektion innerhalb der Population. Für den Abschuss von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, erhalten Jäger in Bayern bereits eine Aufwandsentschädigung. Für das Jagdjahr 2020/2021 wurde die Gewährung einer Aufwandsentschädigung nun bayernweit auf Keiler und Überläuferkeiler erweitert. Die Aufwandsentschädigung für erlegtes Schwarzwild wurde auf 70 € angehoben (in grenznahen Gebieten auf 100 €).
Die Bekämpfung der ASP beim Wild- oder Hausschwein richtet sich nach den Vorgaben des EU-Tiergesundheitsrechts („Animal Health Law, AHL“ und ergänzende Rechtsakte) und der Schweinepestverordnung.
Als weitere Schutzmaßnahme wurden entlang der bayerischen Autobahnen in den grenznahen Gebieten Wildschutzzäune errichtet: Auf einer Gesamtlänge von rund 500 Kilometern wurden die bestehenden Wildzäune durch die zuständigen Autobahnmeistereien auf Schäden überprüft, in Stand gesetzt und vorhandene Lücken durch das Errichten neuer Zäune geschlossen. Die Zäune sorgen für ein neues Sicherheitsniveau und einen bestmöglichen Schutz, um die Einschleppung der Seuche nach Bayern zu verhindern. In den ASP-Schutzzonen entlang der Wildzäune soll zusätzlich die Bejagung auf Wildschweine verstärkt werden.

ASP-Schutzzonen Bayern
Informationen zur Planung und Organisation von Maßnahmen zur Prävention und ggf. Bekämpfung der ASP in Bayern können dem ASP-Rahmenplan entnommen werden.
Gesetzliche Regelungen
- EU-Tiergesundheitsrechtsakt („Animal Health Law, AHL“): VO (EU) 2016/429
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/605
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/687
- Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung – SchwPestV)
Mehr zu diesem Thema
Allgemeine Informationen zum Thema
FAQs zum Thema
Untersuchungsergebnisse
- Die Schweinepest– Monitoring in Bayern – Untersuchungsergebnisse 2023
- Die Schweinepest– Monitoring in Bayern – Untersuchungsergebnisse 2016 - 2022
Weitere Artikel
- Vorsorgemaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest in Bayern
- Afrikanische Schweinepest – Informationen für Lebensmittelunternehmer
- Afrikanische Schweinepest (ASP) – Informationen für Jäger
- Afrikanische Schweinepest – Informationen für Landwirte
- Status-Untersuchungen Afrikanische Schweinepest (ASP):
ASP-Früherkennungsprogramm - Untersuchung von Blutproben auf ASP am LGL