Afrikanische Schweinepest (ASP) (African swine fever)

Aktuelle Information

Neuauflage: Rahmenplan 4.0 Afrikanische Schweinepest ASP

Informationen für die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der bayerischen Behörden vor Ort zur Umsetzung von Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen:

zum Rahmenplan 4.0 Afrikanische Schweinepest ASP

Afrikanische Schweinepest (ASP) in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg

Seit Juni 2024 tritt die ASP erstmals bei Wildschweinen in Hessen auf. Seitdem wurde das Virus auch in benachbarten Landkreisen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bei Schwarzwild festgestellt. Daneben waren in Hessen mehrere Hausschweinebestände betroffen. Die ASP ist für den Menschen ungefährlich, verläuft aber für Haus- und Wildschweine in der Regel tödlich.
In Bayern wurden verstärkte Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. In den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg gilt eine Untersuchungspflicht auf ASP für alle verendeten oder notgetöteten gehaltenen Schweine. In den an Hessen angrenzenden bayerischen Landkreisen wurde die Untersuchung aller erlegten Wildschweine, die unschädliche Beseitigung von Aufbrüchen und die Meldepflicht für Fallwild in den betroffenen Regionen angeordnet. Die Verwertung von Wildschweinfleisch aus diesen Gebieten in der Lebensmittelkette ist nur nach negativer Untersuchung auf ASP möglich. Darüber hinaus soll die Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Schwarzwild in den betroffenen Gebieten für das laufende Jagdjahr auf 100 € erhöht werden, was der Regelung in den grenznahen bayerischen Gebieten zu Sachsen entspricht.

Informationen für Jäger zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Erreger

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine virusbedingte Infektionskrankheit. Sie betrifft ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine). Der Erreger der ASP, das African Swine Fever Virus (ASFV), ist ein großes komplexes DNA-Virus und der bislang einzige Vertreter der Gattung Asfivirus in der Virusfamilie der Asfarviridae.

Vorkommen und Übertragung

Infektionen mit ASFV sind in vielen afrikanischen Ländern und auf Sardinien endemisch. Seit 2007 werden von Georgien ausgehend Ausbrüche in Osteuropa und in Russland gemeldet. In den baltischen EU-Mitgliedstaaten und Polen gibt es seit 2014 ASP-Ausbrüche bei Wild- und Hausschweinen. 2017 wurde die ASP auch bei Wildschweinen in der Tschechischen Republik und bei Hausschweinen in Rumänien festgestellt. In Ungarn kamen im April 2018 und in Belgien im September 2018 jeweils ASP-Fälle beim Wildschwein hinzu. Bisher konnte diese Tierseuche ausschließlich in der Tschechischen Republik und in Belgien erfolgreich bekämpft und die verhängten Restriktionen wieder aufgehoben werden. Seit November 2019 wurden neue ASP-Seuchenherde bei Wildschweinen in Westpolen gemeldet. Im Januar 2022 wurde die ASP erstmals in Norditalien nachgewiesen.
In Deutschland wurde am 10.09.2020 der erste Fall von ASP bei einem Wildschwein festgestellt. Der Kadaver befand sich in Brandenburg im Spree-Neiße-Kreis, nur wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt. Seit dem 27.10.2020 ist auch Sachsen betroffen: ein erlegtes Wildschwein im nördlichen Landkreis Görlitz nahe der Grenze zu Polen wurde positiv auf ASP getestet. Am 15.07.2021 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die ersten ASP-Fälle bei Hausschweinen in Deutschland. Es waren Betriebe im Kreis Märkisch-Oderland sowie Spree-Neiße betroffen. Am 15.11.2021 bestätigte das FLI einen weiteren Fall von ASP bei Hausschweinen in Mecklenburg-Vorpommern im Kreis Rostock und im Anschluss weitere Fälle von ASP bei Wildschweinen in Mecklenburg-Vorpommern. Am 26.05.2022 gab es den ersten Fall von ASP in Süddeutschland, es war eine Schweinehaltung im Kreis Emmendingen in Baden-Württemberg betroffen.

Insgesamt gab es in Deutschland bisher knapp 6000 Fälle von ASP bei Wildschweinen (Stand August 2024).

Aktuelle Kartendarstellung des FLI zur Lage der ASP in Europa

ASFV stammt aus Afrika und wird dort von Lederzecken (Vektor) auf Warzen- und Hausschweine übertragen. In Europa spielt der Infektionsweg über Zecken im aktuellen Geschehen offenbar keine Rolle. ASFV kann sich in einer empfänglichen Schweinepopulation schnell verbreiten und v. a. das Blut infizierter Tiere ist hoch ansteckend. Die Übertragung erfolgt auch indirekt über Samen, tierische Erzeugnisse, tierische Rohstoffe oder Speiseabfälle. Von besonderer epidemiologischer Bedeutung ist das Verbringen kontaminierten Materials, z. B. tierische Erzeugnisse wie nicht ausreichend durcherhitzte Schweinefleischprodukte, aus Endemiegebieten in ASP-freie Regionen. Das ASFV ist außerordentlich widerstandsfähig. Das Virus bleibt nicht nur in frischem, sondern auch in gefrorenem, gepökeltem oder geräuchertem Fleisch sowie Wurstwaren für Haus- und Wildschweine über lange Zeit infektiös. Das Risiko einer Verschleppung der ASP durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material ist hoch.

Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht, auch nicht durch den Verzehr von Schweinefleisch. Genauso findet auf andere Tiere, wie zum Beispiel Jagdhunde, keine Übertragung statt. Das Virus befällt nur Schweine. Allerdings können sowohl Menschen als auch Tiere als sogenannte Vektoren das Virus verschleppen! Der Hygiene und Biosicherheit bei der Schweinehaltung und bei der Jagdausübung kommt eine besondere Bedeutung zu.

Krankheitsbild

Die ASP ist eine seuchenhafte Allgemeinerkrankung der Schweine und Wildschweine, die abhängig von der Virulenz des Virus perakut bis chronisch verläuft. Sie ist klinisch nur schwer von der europäischen (klassischen) Schweinepest zu unterscheiden. Bei betroffenen Schweinen treten nach einer Inkubationszeit von i. d. R. 2 bis 7 Tagen schwere, unspezifische Symptome wie hohes Fieber (über 40 °C), Futterverweigerung, Mattigkeit, Bewegungsstörungen, Atemnot und Durchfall auf. Außerdem können erkrankte Tiere hämorrhagische Symptome (Blutungen in Haut und Schleimhaut, blutiger Durchfall) zeigen. Die Infektion führt in der Regel binnen einer Woche zum Tod der Schweine. Postmortal findet sich das typische hämorrhagische Syndrom mit Blutungen in verschiedenen Organen. Chronische Verlaufsformen der ASP sind selten.

Diagnostik

Zur Diagnose der ASP stehen vorrangig direkte Verfahren über den Nachweis von Virusgenom aus Blut oder Organmaterial oder indirekte Verfahren über den Nachweis von ASP-spezifischen Antikörpern aus Blutproben zur Verfügung. Als Untersuchungsmaterial für den Virusgenom-Nachweis eignen sich EDTA- Blutproben, Blut-Tupferproben und Organproben aus Tonsille, Lymphknoten, Milz, Lunge, oder Niere. Sogar in Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden.

Am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) steht ein spezifisches PCR-Verfahren zum ASFV-Genom-Nachweis für Untersuchungen im Rahmen des Monitorings bei Wildschweinen und zur schnellen differentialdiagnostischen Abklärung einer ASP zur Verfügung. Im Falle eines ASFV-Genom-Nachweises erfolgt unmittelbar eine Bestätigung und weitere Charakterisierung am Nationalen Referenzlabor für ASP des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Südufer 10, 17493 Greifswald – Insel Riems.

Bekämpfung und Prävention

Die Bekämpfung der ASP beim Wild- oder Hausschwein richtet sich nach den Vorgaben des EU-Tiergesundheitsrechts („Animal Health Law, AHL“ und ergänzende Rechtsakte) und der Schweinepestverordnung.

Die Afrikanische Schweinepest unterliegt der Anzeigepflicht! Gegen die ASP steht kein Impfstoff zur Verfügung. Therapieversuche an ASP-erkrankten Tieren sind verboten.

Weitere Informationen zu Prävention und Vorsorgemaßnahmen in Bayern finden Sie hier:

Vorsorgemaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest in Bayern

Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Wildschweindichte (Informationen für Jäger)

weitere Informationen zur Aufwandsentschädigung

Bayerische Kadaversuchhundestaffel

Im ASP-Ausbruchsfall ist das Auffinden und die Entfernung infizierter Wildschweinkadaver aus den betroffenen Gebieten ein weiterer wesentlicher Faktor, um die Weiterverbreitung der ASP zu unterbinden. Für diese Fallwildsuche hat sich der Einsatz sogenannter Kadaversuchhunde als besonders effizient erwiesen. In Vorbereitung auf einen möglichen ASP-Ausbruch wurden daher in einem bayernweiten Projekt des LGL in Kooperation mit Jagd- und Hundeverbänden sowie weiteren Fachstellen spezialisierte Suchhunde ausgebildet. Mittlerweile umfasst die bayerische ASP-Kadaversuchhundestaffel mehr als 45 Teams, die durch regelmäßige Trainingseinheiten ihre laufende Einsatzbereitschaft sicherstellen. Hundeführer, die sich für die Ausbildung interessieren, können sich per E-Mail (TG-II@lgl.bayern.de) an die zuständige Stelle am LGL wenden.

Suchhundeausbildung in Bayern

Rahmenplan Afrikanische Schweinepest ASP 4.0

Informationen zur Planung und Organisation von Maßnahmen zur Prävention und ggf. Bekämpfung der ASP in Bayern können dem ASP-Rahmenplan entnommen werden.

Gesetzliche Regelungen

  • EU-Tiergesundheitsrechtsakt („Animal Health Law, AHL“): VO (EU) 2016/429
  • Durchführungsverordnung (EU) 2023/594
  • Delegierte Verordnung (EU) 2020/687
  • Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung – SchwPestV)