Neue Entwicklungen in der Aquakultur

Die Haltung von afrikanischen Raubwelsen (Clarias gariepinus) und tropischen Riesengarnelen zur Lebensmittelproduktion gewinnt in Bayern zunehmend an Bedeutung. Zusätzlich zur sinnvollen Nutzung der Abwärme von Biogasanlagen für das Heizen der Wasserbecken lässt sich durch die regionale Produktion auf die vor allem für Garnelen üblichen langen Transportwege verzichten. Laut nationaler Tierschutzschlachtverordnung sind für afrikanische Welse als Betäubungsverfahren der Kopfschlag, die Elektrobetäubung und die Verabreichung eines Stoffes mit Betäubungswirkung zulässig. Garnelen dürfen nur in stark kochendem Wasser getötet oder elektrisch betäubt oder getötet werden. Die in anderen Staaten zum Teil angewendete sogenannte „Eiswassermethode“, bei der die Tiere in eine Mischung aus Wasser und Eis eingebracht werden und durch die Herabkühlung der Körpertemperatur betäubt werden sollen, ist als nicht tierschutzgerecht anzusehen. Bei afrikanischen Welsen hat sich in mehreren Studien gezeigt, dass sie durch diese Methode erheblichen Stress erleiden und eine Betäubung erst nach etwa zwölf Minuten eintritt. Die rechtskonforme Betäubung mittels Kopfschlag wird in der Literatur bei afrikanischen Welsen aufgrund der Dicke ihrer Schädeldecke als ungeeignet angesehen. Das LGL kontrollierte 2015 die Schlachtung dieser Tiere in einem welshaltenden Betrieb. Dabei zeigte sich, dass die Kopfschlagmethode entgegen der Literatur nicht grundsätzlich ungeeignet ist. Einschränkungen dieser Methode sind in der Tagesschlachtzahl (aufgrund der Ermüdung des Betäubers) und in der Größe der Tiere zu sehen. Für tropische Riesengarnelen stellt sich die elektrische Durchströmung in einem umgebauten Fischbetäubungsbecken als geeignete Tötungsmethode dar. Grundsätzlich stellen die Betäubung und Tötung dieser Tierarten, wie auch die Haltung selbst, besondere Anforderungen an die Sachkenntnisse des Tierhalters.