Kontaminanten und Verunreinigungen

Der Begriff "Kontaminant" ist in der Verordnung (EWG) Nr. 315/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln (Kontaminanten-Rahmenverordnung V315 oder Kontaminanten-Kontrollverordnung) definiert.

Nach Artikel 1 Abs. 1 gilt als Kontaminant jeder Stoff, der dem Lebensmittel nicht absichtlich hinzugefügt wird, jedoch als Rückstand der Gewinnung (einschließlich der Behandlungsmethoden in Ackerbau, Viehzucht und Veterinärmedizin), Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung des betreffenden Lebensmittels oder infolge einer Verunreinigung durch die Umwelt im Lebensmittel vorhanden ist.

Kontaminanten sind keine Stoffe, die aufgrund einer absichtlichen Behandlung wie Anwendung von Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel und Tierarzneimittel oder durch die Verwendung von Zusatzstoffen ins Lebensmittel gelangen können.

Beispiele für Kontaminanten aus der Primärproduktion, Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung usw.:

  • Mykotoxine, die durch eine Schimmelpilzbelastung auf dem Feld entstehen (Feldpilze),
  • Mykotoxine, die durch Schimmelpilze während der Lagerung gebildet werden (Lagerpilze),
  • Dioxine aus Futtermitteln,
  • Polychlorierte Biphenyle (PCB) in Lebensmitteln aus Tieren, die mit belastetem Futter aufgezogen wurden (Silo, Altöl, Bindegarn),
  • 3-Chlor-1,2-propandiol (3-MCPD) in Eiweißhydrolysaten,
  • 3-Chlor-1,2-propandiol-Fettsäureester (3-MCPD-Ester) und Glycidylester in Speisefetten/-ölen
  • Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in geräucherten Lebensmitteln,
  • Acrylamid in erhitzten kohlenhydrathaltigen Lebensmitteln.
  • Mineralölbestandteile, insbesondere sog. Mineral Oil Saturated Hydrocarbons (MOSH) und Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons (MOAH)
  • Pyrrolizidinalkaloide (PA), die durch Verunreinigungen mit PA-haltigen Pflanzen Lebensmittel kontaminieren
  • Tropanalkaloide (TA), die durch Verunreinigungen mit TA-haltigen Pflanzen oder Samen Lebensmittel kontaminieren

Beispiele für Kontaminanten aus der Umwelt:

  • Dioxine in Fleisch von Weidetieren durch belastete Böden,
  • Flammschutzmittel aus der Gruppe der polybromierten Diphenylether,
  • Lösungsmittel in fetthaltigen Lebensmitteln (Nähe chemischer Reinigungen),
  • Benzinbestandteile (BTXE) in Lebensmitteln aus Tankstellen,
  • Tributylzinnverbindungen in Fischen, Muscheln etc.,
  • Per- Polyfluorierte Alkylverbingen (PFAS) in Fischen durch Reste von Löschschäumen .in der Umwelt

Für die Begrenzung der Gehalte von bestimmten Kontaminanten in Lebensmitteln wurden Höchstgehalte festgelegt in der

  • Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln (zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndVO (EG) 165/2010 vom 26. Februar 2010; Kontaminanten-Höchstgehalt-Verordnung)

und in der

  • Verordnung (national) zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln vom 19. März 2010 (Kontaminanten-Verordnung – KmV)

Keine Kontaminanten im Sinne des Kontaminantenrechts sind Überreste von Insekten (Blattläuse, Maden), Tierhaare und anderer Fremdbesatz, Reste von Ackerboden und mikrobiologischer Befall. Derartige Verunreinigungen unterliegen dem Hygienerecht.