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Informationen für Patientinnen und Patienten
Wie wird gemeldet?
Meldeverfahren
Ärzte und Zahnärzte sind gesetzlich verpflichtet, bösartige Krebserkrankungen, deren Frühstadien sowie gutartige Neubildungen des zentralen Nervensystems schriftlich oder elektronisch dem zuständigen Regionalzentrum des Bayerischen Krebsregisters zu melden.
Meldepflichtig sind die Ärzte und medizinischen Einrichtungen, die einen Beitrag zu Diagnose, Therapie oder Nachsorge erbracht haben. Erkrankungsinformationen, die ein Arzt nur nachrichtlich erhält, sind nicht meldepflichtig.
Die Meldepflicht gilt für alle Meldeanlässe ab dem 01.04.2017.
In den Regionalzentren werden die Daten gesammelt, auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft. Auf Wunsch der meldenden Stelle können Auswertungen von Therapieverläufen und Langzeitergebnissen zur Qualitätssicherung durchgeführt werden.
Die Vertrauensstelle verwahrt die Identitätsdaten und pseudonymisiert sie für die weitere Verwendung im Krebsregister. Sie nimmt Widersprüche gegen die dauerhafte Speicherung der Daten entgegen und veranlasst in diesen Fällen die Löschung.
Patienten können über das Widerspruchsformular
ihr Widerspruchsrecht gegen die dauerhafte Speicherung ihrer Daten im Bayerischen Krebsregister and die Vertrauensstelle melden.
In der Zentralstelle für Krebsfrüherkennung und Krebsregistrierung werden die medizinischen Daten zusammen mit den pseudonymisierten Identitätsdaten nach intensiver Qualitätskontrolle dauerhaft gespeichert. Mit statistisch-epidemiologischen Analysen werden die Daten ausgewertet, auf zeitliche Veränderungen oder regionale Häufungen untersucht und regelmäßig Berichte erstellt.
Einmal jährlich werden die epidemiologischen Daten an das "Zentrum für Krebsregisterdaten" des Robert Koch-Instituts geleitet; dieses sammelt die epidemiologischen Daten aus allen Bundesländern. Auf dieser Datensammlung basiert die Broschüre "Krebs in Deutschland".
Meldeweg
Informationsfaltblatt
Informationsflyer auf Englisch
Informationsflyer auf Türkisch
Ein Informationsflyer in Blindenschrift kann über die Zentralstelle für Krebsfrüherkennung und Krebsregistrierung kostenfrei bestellt werden.