Chrom

Chrom kommt in der Natur bevorzugt in dreiwertiger und sechswertiger Form vor. Das dreiwertige Chrom (Chrom-III) ist in vielen Lebensmitteln wie Milch- und Milchprodukten, Früchten z.B. Erdbeeren, Gemüsesorten wie Tomaten, Honig, Schokolade, Fleisch und Fleischprodukte, Fette, Öle, Backwaren, Cerealien, Fisch, Hülsenfrüchte und Gewürzen natürlicherweise enthalten. Die täglichen Aufnahmemengen in Europa sind gering und liegen in der Regel in einem Bereich, in dem kein Gesundheitsrisiko zu erwarten ist. Ob das Cr-III sogar ein essenzielles Spurenelement für Tier und Mensch darstellt, ist nach der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit nicht endgültig geklärt. Diskutiert wird eine Funktion im Kohlehydrat-, Protein- und Fettstoffwechsel.
Da Chrom-III-Salze zum Gerben von Leder dienen, werden am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt wie Lederwaren regelmäßig untersucht.
Das Chrom in der sechswertigen Form (Cr-VI), auch als Chromat bekannt, ist schädlicher als die Chrom-III-Verbindungen. Es wird als kanzerogen eingestuft. Im Tierversuch wurden sowohl nach Exposition über die Lunge als auch über das Tränkwasser gegen sechswertiges Chrom bösartige Geschwülste festgestellt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit schätzt, dass der Verbraucher täglich Chrom VI-Mengen im ng-Bereich aufnimmt und seine Belastung vorwiegend über das Trinkwasser erfolgt. In der Regel enthält das Trinkwasser nur geringe Mengen an Chrom. Dabei wird der Gesamtchromgehalt bestimmt und nicht zwischen den beiden Formen des Chroms unterschieden. Die Trinkwasserverordnung sowie die Mineral- und Tafelwasserverordnung benennen einen zulässigen Höchstgehalt für Gesamtchrom von 50 µg/l Wasser.