Antibiotika

Antibiotika sind im ursprünglichen Sinne natürlich gebildete Stoffwechselprodukte von Pilzen oder Bakterien, die schon in geringer Konzentration das Wachstum von anderen Keimen hemmen oder diese abtöten.

Heute bezeichnet man als Antibiotika auch künstlich abgewandelte Naturstoffe und andere neue Stoffe mit keimhemmender oder -abtötender Wirkung. Antibiotika werden vielfach als Arzneistoffe in der Behandlung von Infektionskrankheiten verwendet.

Zu den Antibiotika, die bei Lebensmittel liefernden Tieren unter tierärztlicher Aufsicht angewendet werden dürfen, gehören unter anderem verschiedene Stoffe aus den Gruppen der Tetracykline, Penicilline, Sulfonamide und Aminoglycoside. Nicht zu den Antibiotika zählen dagegen Desinfektionsmittel.

Antibiotika werden heute in der Tierzucht und Mast bei kranken Tieren zur Behandlung von Erkrankungen eingesetzt. Als Futtermittelzusatzstoff dürfen sie nicht mehr verwendet werden. Werden Antibiotika angewendet, müssen festgelegte Wartezeiten zwischen letzter Anwendung und Lebensmittelproduktion eingehalten werden. Für Lebensmittel gelten EU-weite Höchstmengen, die in der Verordnung EG 37/2010 gelistet sind. Überwacht wird die Einhaltung dieser Höchstmengen hauptsächlich durch eine Vielzahl von Untersuchungen, die im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans bundesweit koordiniert werden. Ergebnisse dieser Kontrollen zeigen, dass Lebensmittel mit überhöhten Antibiotikarückständen nur sehr selten in den Handel kommen.