Echtheit und Herkunft von tierischen Lebensmitteln
Die Herkunft eines tierischen Lebensmittels stellt für den Verbraucher immer eine wichtige Information dar. Diesem Informationsbedürfnis wird bereits durch eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften Rechnung getragen. Eine zentrale Bedeutung kommt dabei dem Identitätskennzeichen zu, das den Hersteller und/oder Abpacker des Lebensmittels durch eine Codierung in Verbindung mit dem Herstellungsland kennzeichnet. Diese Angabe wird mittlerweile für viele Unterbereiche nach rechtlichen Vorgaben erweitert. Sie reichen von der Deklaration von Fang- oder Zuchtgebieten bei Fischen über Nachweise bei Rindfleisch und Stempel auf Eiern, die bis zum Herkunftsstall führen können. Verpflichtend ist die Angabe der Tierart bei Milchprodukten, sofern es sich nicht um Kuhmilch oder ein Produkt daraus handelt. Bereitgestellt werden diese Informationen auf der Packung oder durch ein Schild am Ort des Verkaufs.
Die Echtheit eines tierischen Lebensmittels ist ein Qualitätsmerkmal, das sich nur durch geeignete Untersuchungen feststellen lässt. Durch laufend verbesserte Untersuchungsverfahren gelingt es z. B., Auskunft über die Tierart zu erhalten, in günstigen Fällen den Standort der Lebens- oder Futtermittelgewinnung anhand von geologisch bedingten Spuren zu erkennen und teilweise sogar auf die Zusammensetzung des Futters für die Milchgewinnung zu schließen.
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